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Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz

Sonntag Jan 4, 2009
Das Jahr 2009 bringt nicht nur im Gesundheitswesen eine Veränderung, auch die gesetzliche Unfallversicherung muss einiges ertragen. Hintergrund ist das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), das u. a. neue Meldepflichten und Änderungen beim Einzug des Insolvenzgeldes beinhaltet und bereits im vergangenen Sommer verabschiedet wurde.

Beim neuen Meldeverfahren müssen Arbeitgeber beispielsweise für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher reichte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Genutzt werden soll dabei das Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV). Hier ist eine Lohnbuchhaltungssoftware mit entsprechendem Datenbaustein sinnvoll und wichtig.

Auch beim Insolvenzgeld gibt es eine Änderung. Bisher wurden die Beiträge von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingezogen, ab dem 1. Januar 2009 müssen Arbeitgeber den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen überweisen. In Zukunft wird die Berufsgenossenschaft auch nicht mehr wie üblich zwei Beitragsbescheide verschicken, sondern nur noch einen. Der Beitrag ist dann jeweils zum 15. Mai fällig.

Alles zur Unfallversicherung.


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