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Unfallversicherung während eines Praktikums

Freitag Jun 26, 2009
Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung deutlich gemacht hat, sind nicht nur Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit gesetzlich versichert, sondern auch Schüler und Studierende, die ein Praktikum oder einen Ferienjob durchführen. Beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber.

Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts und beginnt am ersten Arbeitstag. Er gilt für den Weg zur Arbeit und für den Heimweg. Mini- oder Midi-Jobs sind demnach ebenso versichert wie unbezahlte Praktika.

Wer allerdings ein Praktikum oder einen Ferienjob im Ausland annimmt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und sollte sich deshalb frühzeitig, also vor der Abreise, über die Absicherung im jeweiligen Gastland informieren.

Mehr zur Unfallversicherung.


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