Unfallversicherung unverzüglich nach einem Unfallereignis informieren
Posted by linda | Under Unfallversicherung Sonntag Mai 24, 2009
Wer eine private Unfallversicherung abschließt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass gewisse Pflichten erfüllt werden müssen. So haben Kunden nach einem Unfall unverzüglich den Unfallversicherer darüber in Kenntnis setzen. Passiert dies nicht, kann der Versicherungsschutz in Gefahr sein.
Wer nicht genau weiß, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat, sollte einen Blick in die Vertragsbedingungen seiner Unfallversicherung werfen. Dort sind alle Bestimmungen nachzulesen. Zudem hat jeder Unfallversicherer das Recht unverzüglich nach einem Unfallereignis informiert zu werden.
Bei einer verspäteten Schadensmeldung werden Versicherungsnehmern keine Sonderrechte eingeräumt, da das Einhalten von Vertragsbedingungen unabdingbar ist. Auch wenn man sich nach einem Unfall erst einmal Klarheit über die Unfallfolgen verschaffen will - Bei einem Rechtsstreit mit der Versicherung interessiert das niemanden. Wer einen Unfall zu spät meldet, verwehrt seiner Versicherung die Möglichkeit den Schadenshergang rekonstruieren zu können.
Weiteres zur Unfallversicherung.
Wer nicht genau weiß, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat, sollte einen Blick in die Vertragsbedingungen seiner Unfallversicherung werfen. Dort sind alle Bestimmungen nachzulesen. Zudem hat jeder Unfallversicherer das Recht unverzüglich nach einem Unfallereignis informiert zu werden.
Bei einer verspäteten Schadensmeldung werden Versicherungsnehmern keine Sonderrechte eingeräumt, da das Einhalten von Vertragsbedingungen unabdingbar ist. Auch wenn man sich nach einem Unfall erst einmal Klarheit über die Unfallfolgen verschaffen will - Bei einem Rechtsstreit mit der Versicherung interessiert das niemanden. Wer einen Unfall zu spät meldet, verwehrt seiner Versicherung die Möglichkeit den Schadenshergang rekonstruieren zu können.
Weiteres zur Unfallversicherung.