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Kinder, Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert

Samstag Okt 11, 2008
Unfälle auf dem Schulweg sind keine Seltenheit und passieren leider noch viel zu oft. Besonders jetzt, wo das neue Schuljahr begonnen hat, mach sich viele Sorgen. Was die meisten Eltern aber gar nicht wissen: Ihre Schützlinge sind auf dem Hin-und Rückweg sowie in der Schule selbst gesetzlich unfallversichert.

Dieser Schutz ist für Eltern kostenfrei und sowohl Kinder, die noch in den Kindergarten gehen, als auch Schüler sind damit abgesichert. Wenn auf dem Schulweg, im Unterricht, in Pausen, aber auch bei Ausflügen etwas passiert, werden die Kosten für medizinische Behandlungen oder Medikamente von der Versicherung getragen.

Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt aber nicht nur für Kindergarten- und Schulkinder, sondern ebenso für Studenten an Hochschulen. Sollte ein Unfall passiert sein, muss dieser schnellstmöglich der zuständigen Stelle, also dem Kindergarten, der Schule oder Hochschule, gemeldet werden, damit der zuständige Versicherungsträger informiert werden kann.

Für Unfälle, die während der Freizeit passieren, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Demzufolge werden hier auch keine Leistungen erbracht.
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