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Ein Unfall muss wirklich bewiesen sein, damit die Versicherung zahlt

Sonntag Mrz 22, 2009
Wer nach einem Unfall Geld von der Versicherung haben will, sollten den Unfallhergang auch plausibel belegen können. Bei zweifelhaften Unfällen muss diese nämlich nicht einspringen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm.

Ausschlaggebend für dieses Urteil war der Unfall eines Mannes. Dieser stürzte aus dem Fenster und machte dafür eine Kreislaufschwäche verantwortlich. Als er später aber angab, sich nicht mehr an den Unfallhergang erinnern zu können, glaubten ihm die Richter nicht und beriefen sich auf seine erste Aussage. Für Unfälle, die durch Kreislaufschwächen als Geistes- oder Bewusstseinsstörung passieren, ist aber kein Versicherungsnehmer versichert und demzufolge musste die Versicherung nicht zahlen.

Nach den Grundsätzen der sogenannten sekundären Darlegungslast muss ein Unfallhergang bewiesen sein, damit der Versicherungsnehmer eine Zahlung erhält.

Mehr zur Unfallversicherung. 


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