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Tierversicherung: Tiere müssen auch im Auto ausreichend gesichert sein

Donnerstag Sep 17, 2009
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autofahrer für eine entsprechende Sicherung ihrer Ladung verantwortlich sind. Dazu zählt auch die Unterbringung von Tieren. Verstöße werden mit Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, drohen noch höhere Strafen. Es kann sogar passieren, dass die Leistungspflicht in der Kfz-Versicherung wegfällt.

Wer sein Tier im Fahrzeug transportiert, sollte sich rechtzeitig Gedanken über die Sicherung machen. Zur Auswahl stehen nicht nur Gurte, sondern auch Transportboxen oder Absperrgitter. Für Fahrten ins Ausland sind zudem auch ein europäischer Heimtierausweis und ein Erkennungschip von Nöten. Nicht fehlen darf natürlich auch die Tierversicherung. Ob Haftpflichtversicherung oder Tierkrankenversicherung muss jeder Tierhalter selbst entscheiden.

Während Kleintiere in der Privathaftpflicht eingeschlossen sind, müssen Hunde und Katzen separat versichert werden. Und dies im besten Fall bereits ab dem 4. Monat.

Mehr zur Tierversicherung.


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