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Für Schäden am eigenen Hausrat müssen Tierhalter selbst aufkommen

Freitag Feb 20, 2009
Tiere sind unberechenbar. So kann es nicht nur passieren, dass der geliebte Vierbeiner sich beim Gassi gehen plötzlich losreißt und Dritte verletzt, sondern auch Schäden am eigenen Hausrat verursacht. Die Kosten für Kratzpuren an Tapeten und Türen übernimmt allerdings keine Versicherung. Schließlich ist der Tierhalter selbst für sein Tier verantwortlich.

So entschied jetzt das Amtsgericht Köln, nachdem eine Hundehalterin von ihrer Versicherung knapp 600 Euro Schadenersatz forderte, weil ihr Hund Spuren an Tapeten und Türzargen hinterlassen hatte. Die Richter sahen den Schaden allerdings als Langwierigkeitsschaden, nicht als „plötzliches Ereignis". Da die Tierhalterhaftpflichtversicherung nur für unvermittelte und spontane Schäden aufkommt, musste die Klägerin den Schaden selbst zahlen.

Fazit: Schäden, die durch wiederholte und langwierige Einwirkungen des eigenen Tieres entstehen, sind nicht im Leistungskatalog der Haftpflichtversicherung enthalten und müssen demzufolge vom Tierhalter selbst übernommen werden.

Noch mehr zur Tierversicherung.


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