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Leistungen der Rentenversicherung

Donnerstag Sep 18, 2008
Die deutsche Bevölkerung wird immer älter, im Gegensatz dazu sinkt aber die Geburtenrate. Dies führt zu Einschnitten in den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die in zwei zentrale Bereiche unterschieden wird: Der Zahlung von Altersrenten und der Rehabilitation.

Rente kann aus drei Gründen geleistet werden: Aufgrund des Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes. Jeder hat nach seinem Berufsleben das Recht auf eine angemessene Rente. Dafür ist der Verdienst, den Ihr während Eures ganzen Arbeitslebens erzielt habt, ausschlaggebend. Zudem müsst ihr die Mindestversicherungszeit erfüllt und natürlich einen Antrag auf Rente gestellt haben, wenn Ihr nach dem Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren auch Geld bekommen wollt.

Bei der Zahlung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist wichtig, wie viele Stunden Ihr täglich innerhalb einer 5-Tage-Woche arbeiten könnt. Je nachdem erhaltet Ihr dann entweder die volle oder die halbe Erwerbsminderungsrente. Rente wegen Todes wird u.a. als kleine oder große Witwen- oder Witwerrente, Erziehungsrente oder auch Waisenrente geleistet.

Beim zweiten Aufgabenbereich der Rentenversicherung, der Rehabilitation, geht es vor allem darum frühzeitig Rentenzahlungen zu verhindern und die Arbeitskraft bestmöglich zu erhalten. Dies wird mit bestimmten Behandlungen oder Umschulungen angestrebt. Verspricht all das keinen Erfolg, wird von der Versicherung Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt.

Weitere Infos zur Rentenversicherung


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