Rentenversicherung
Einer für alle. Alle für einen. Sicherheit im Alter ist wichtig und daher ist die gesetzliche Rentenversicherung für jeden Arbeitnehmer Pflicht. Die gesetzliche Rentenversicherung sorgt dafür, dass bei Erwerbsminderung, Alter und Tod Rente an den Versicherten bzw. die Hinterbliebenen gezahlt wird. Beschäftigte sollen damit auch im Alter abgesichert sein.
Unterschieden werden dabei drei Rentenleistungen: Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten. Im Laufe Eures Lebens zahlt Ihr Beiträge in die Versicherung ein, die dann auch die Rentenhöhe bestimmen. Die Rentenformel dient dabei als Berechnungsgrundlage. Beiträge werden je zur Hälfte von Euch und von Eurem Arbeitgeber getragen. Selbständige, die sich freiwillig versichern, müssen den vollen Beitrag allein bezahlen. Die jeweiligen Altersrenten könnt Ihr nach Vollendung des 65. bzw. 67. (bis 2029) Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Jeder soll seinen wohl verdienten Ruhestand genießen können. Zwei zentrale Leistungen zählen daher zum Umfang der Rentenversicherung: Die Zahlung der Altersrenten und die Rehabilitation, um die Erwerbsfähigkeit weitestgehend wieder her zu stellen.
Allerdings sieht die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung nicht hoffnungserweckend aus. Das durchschnittliche Lebensalter steigt, die Geburtenrate sinkt dagegen. Rentner werden weniger Bezüge bekommen, als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Alle, die nach 1970 geboren sind, können sich also nicht auf die gesetzliche Versorgung verlassen, sondern sollten besser privat vorsorgen.
Hier könnt Ihr einen Vergleich der Rentenversicherung machen.
Unterschieden werden dabei drei Rentenleistungen: Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten. Im Laufe Eures Lebens zahlt Ihr Beiträge in die Versicherung ein, die dann auch die Rentenhöhe bestimmen. Die Rentenformel dient dabei als Berechnungsgrundlage. Beiträge werden je zur Hälfte von Euch und von Eurem Arbeitgeber getragen. Selbständige, die sich freiwillig versichern, müssen den vollen Beitrag allein bezahlen. Die jeweiligen Altersrenten könnt Ihr nach Vollendung des 65. bzw. 67. (bis 2029) Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Jeder soll seinen wohl verdienten Ruhestand genießen können. Zwei zentrale Leistungen zählen daher zum Umfang der Rentenversicherung: Die Zahlung der Altersrenten und die Rehabilitation, um die Erwerbsfähigkeit weitestgehend wieder her zu stellen.
Allerdings sieht die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung nicht hoffnungserweckend aus. Das durchschnittliche Lebensalter steigt, die Geburtenrate sinkt dagegen. Rentner werden weniger Bezüge bekommen, als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Alle, die nach 1970 geboren sind, können sich also nicht auf die gesetzliche Versorgung verlassen, sondern sollten besser privat vorsorgen.
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