Schmerzensgeldansprüche bei Piercings, Tätowierung und Co.
Posted by linda | Under Rechtsschutzversicherung Donnerstag Feb 26, 2009
Tätowierungen, Piercings am Körper oder im Gesicht und Permanent-Make-up spielen heute besonders bei Jugendlichen eine wichtige Rolle und sind Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Delfine an Fußknöcheln oder Nasenringe sind meist allerdings das Ergebnis eines spontanen Einfalls und wenig überlegt. Was tun, wenn es zu Folgeschäden kommt? Wie steht es um die Haftung und Schmerzensgeldansprüche?
Wer sich in ein Tattoo-, Piercing- oder Kosmetikstudio begibt, sollte sich vor einem „Eingriff" ganz genau aufklären lassen, welche gesundheitlichen Risiken bestehen. Im Gegensatz zu Tattoos oder Permanent-Make-up lassen sich Piercings zwar leicht wieder entfernen, können aber dennoch Wundinfektionen oder allergische Reaktionen auslösen.
Studios sind zu einer umfangreichen Aufklärung ihrer Kunden verpflichtet und sollten diese auch eine entsprechende Belehrung unterschreiben lassen. Ansonsten ist die Einverständniserklärung unwirksam und der Piercer/Tätowierer haftet für Folgeschäden. Das ist auch bei einer unsachgemäßen Ausführung oder der Verwendung unhygienischer Geräte der Fall. Der Kunde hat Anspruch auf Schadenersatz.
Die Krankenkasse übernimmt übrigens nur einen Teil eventueller Behandlungskosten, da es sich um einen freiwillig durchgeführten körperlichen Eingriff handelt und der Versicherungsnehmer Infektionen u.ä. selbst zu verschulden hat.
Wichtiges zur Rechtsschutzversicherung.
Wer sich in ein Tattoo-, Piercing- oder Kosmetikstudio begibt, sollte sich vor einem „Eingriff" ganz genau aufklären lassen, welche gesundheitlichen Risiken bestehen. Im Gegensatz zu Tattoos oder Permanent-Make-up lassen sich Piercings zwar leicht wieder entfernen, können aber dennoch Wundinfektionen oder allergische Reaktionen auslösen.
Studios sind zu einer umfangreichen Aufklärung ihrer Kunden verpflichtet und sollten diese auch eine entsprechende Belehrung unterschreiben lassen. Ansonsten ist die Einverständniserklärung unwirksam und der Piercer/Tätowierer haftet für Folgeschäden. Das ist auch bei einer unsachgemäßen Ausführung oder der Verwendung unhygienischer Geräte der Fall. Der Kunde hat Anspruch auf Schadenersatz.
Die Krankenkasse übernimmt übrigens nur einen Teil eventueller Behandlungskosten, da es sich um einen freiwillig durchgeführten körperlichen Eingriff handelt und der Versicherungsnehmer Infektionen u.ä. selbst zu verschulden hat.
Wichtiges zur Rechtsschutzversicherung.