Rechtsschutzversicherung muss bereits bei drohender Kündigung zahlen
Posted by linda | Under Rechtsschutzversicherung Donnerstag Jan 1, 2009
Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, nachdem ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Kündigung im Rahmen eines „Restrukturierungsprogrammes" angedroht hat, wenn dieser nicht bereit wäre dem ihn angebotenen Aufhebungsvertrag anzunehmen. Der Mitarbeiter ließ sich das nicht gefallen und wandte sich an einen Rechtsanwalt.
Die Rechtsschutzversicherung weigerte sich die Kosten zu übernehmen, da noch keine Kündigung vorlag. Der BGH sah das allerdings anders und verurteile die Versicherung zur Kostenübernahme. Nach dem neuen Urteil muss die Rechtsschutzversicherung also auch schon zahlen, wenn nur mit einer Kündigung gedroht wird.
Wer als Arbeitgeber also künftig eine Kündigung in Aussicht stellt, muss damit rechnen, dass er Post vom Anwalt seines Mitarbeiters bekommt. Denn Versicherungsnehmer können ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt mit Kostenschutz der Rechtsschutzversicherung beauftragen.
Mehr zur Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung weigerte sich die Kosten zu übernehmen, da noch keine Kündigung vorlag. Der BGH sah das allerdings anders und verurteile die Versicherung zur Kostenübernahme. Nach dem neuen Urteil muss die Rechtsschutzversicherung also auch schon zahlen, wenn nur mit einer Kündigung gedroht wird.
Wer als Arbeitgeber also künftig eine Kündigung in Aussicht stellt, muss damit rechnen, dass er Post vom Anwalt seines Mitarbeiters bekommt. Denn Versicherungsnehmer können ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt mit Kostenschutz der Rechtsschutzversicherung beauftragen.
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