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Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung

Donnerstag Sep 18, 2008
Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten und wer auf seinem Recht besteht, darf oftmals tief in die Tasche greifen. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für Prozesskosten auf und stärkt Euch bei einem Streit den Rücken. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Die Kosten werden dabei ohne Deckungsbegrenzung oder bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme übernommen. Als Grenze gelten meist 250.000 Euro pro Streitfall. Die Versicherung kommt für Gerichtskosten, notwendige Gutachten, eventuelle Reisekosten bei ausländischen Verfahren, Gebühren für einen Rechtsanwalt oder Kosten für den Prozessgegner auf. Geldbußen und Geldstrafen müsst Ihr in der Regel selbst finanzieren.

Einige Rechtsschutzversicherungsarten sind Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht oder Steuerrechtsschutz vor Gericht. Damit Ihr alle eventuellen Risiken abdeckt, empfiehlt sich eine Kombination aus mehreren Gebieten. Bei der Rechtschutzversicherung gibt es zudem eine dreimonatige Wartezeit, nach Abschluss des Vertrages muss also erst ein Vierteljahr vergehen, bis Ihr Leistungen erwarten könnt.

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, solltet Ihr Euch einen Überblick verschaffen und beachten welche Risiken ausgeschlossen sind. Eine ausführliche Beratung ist unumgänglich, damit Ihr mit dem Versicherer individuelle Leistungen vereinbaren könnt. Überlegt Euch also vorab ganz genau gegen welche Risiken Ihr Euch versichern wollt, denn diese werden in der Versicherungspolice erfasst.

Alles zum Thema Rechtsschutzversicherung


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