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Privat krankenversicherte Kinder müssen nach einer Scheidung nicht wechseln

Samstag Jan 30, 2010
Nach einer Scheidung müssen privat versicherte Kinder nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, auch wenn der unterhaltspflichtige Vater dagegen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Für Kinder sollen die gewohnten Verhältnisse möglichst beibehalten werden.

Wenn das Kind seit der Geburt und bis zur Scheidung privat krankenversichert war, zählt die PKV zum angemessenen Unterhalt und der zur Zahlung verpflichtete Vater muss die Beitragszahlung übernehmen. Zusätzlich zum Regelunterhalt.

Dem Urteil war die Zahlungsklage einer geschiedenen Frau gegen ihren Ex-Mann vorausgegangen, der sich geweigert hatte, die Kosten für die private Krankenversicherung des zehnjährigen Sohnes in Höhe von rund 180 Euro monatlich zu übernehmen.

Mehr zur privaten Krankenversicherung.


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