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Neues Urteil zur Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung

Freitag Okt 23, 2009
In der privaten Krankenversicherung gibt es ein neues Urteil zur Kostenübernahme. Harzt IV-Empfänger, die privat krankenversichert sind, haben demnach Anspruch auf Zahlung der vollen Beiträge durch die Jobcenter. Bislang haben diese lediglich einen Teil zurück erstattet, da die Kosten im Basistarif der PKV recht hoch sind.

Das Sozialgericht Gelsenkirchen wertete dies jetzt als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und hat ein neues Urteil zur Kostenübernahme erwirkt. Jobcenter müssen künftig die vollen Beiträge zur PKV zahlen, da privat Versicherte meist nicht die Möglichkeit haben in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren.

Noch mehr zur privaten Krankenversicherung.


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