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Krankenversicherungsarten der privaten Krankenversicherung

Donnerstag Sep 18, 2008
Bei einer privaten Krankenversicherung werden nicht nur individuelle Leistungen unterschieden, sondern auch verschiedene Krankenversicherungsarten. Patienten erster Klasse können zwischen Voll-, Teil- und Zusatzversicherung wählen.

Eine Vollversicherung umfasst Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung. Als Versicherter könnt Ihr in diesem Rahmen zwischen unterschiedlichen Tarifen und Tarifstufen wählen, Euren Versicherungsschutz also individuell gestalten. Ihr genießt die Vorteile als Privatpatient z. B. bei der Zuzahlungsfreiheit oder der freien Wahl eines Krankenhauses und könnt somit völlig gelassen sein. Ihr könnt die Vollversicherung allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn Ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig, also beispielsweise Selbständiger oder Freiberufler seid.

Die Teilversicherung kommt vor allem bei Beamten, die Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn haben, zum Tragen und sichert einen Anteil der Krankheitskosten ab. Sie beinhaltet Leistungen für ambulante oder stationäre Behandlungen. Ergänzungsleistungen können entweder als selbständige oder unselbständige Teilversicherung abgeschlossen werden.

Die Zusatzversicherung ist dagegen die richtige Alternative für alle, die nicht vollständig in die private Krankenversicherung wechseln können. Denn damit können spezielle Einzel-Risiken zusätzlich privat abgesichert werden. Dies bringt schon bei einem Krankenhausaufenthalt Vorteile mit sich, weil Ihr nach der privaten Gebührenordnung der Ärzte behandelt werdet und Euch bundesweit in jede öffentliche Klinik einweisen lassen könnt.

Alles zur privaten Krankenversicherung


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