Der neue Basistarif in der PKV
Posted by linda | Under Private Krankenversicherung Donnerstag Feb 12, 2009
Seit dem 01.01.2009 gibt es in der privaten Krankenversicherung einen neuen Basistarif, der in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt und den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten darf. Versicherte können seit Beginn des Jahres unter erleichterten Bedingungen den Versicherungsanbieter wechseln, da die Altersrückstellung einfach mitgenommen werden kann.
Allerdings ist nicht nur der Tarif neu, sondern auch die Anforderungen für einen Wechsel in die PKV haben sich geändert. Der Gesundheitszustand spielt seit dem 1. Januar 2009 keine Rolle mehr (Kontrahierungszwang), wichtig sind nur noch Eintrittsalter und Geschlecht. Alle, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können nach Beendigung der Versicherungspflicht innerhalb von bis zu 6 Monaten in den neuen Basistarif wechseln, der den bisherigen Standardtarif ersetzt.
Kurz zusammengefasst heißt das: Jeder, der seit dem 01.01.2009 einen Neuvertrag bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat, erhält ein Wechselrecht in den Basistarif jeder anderen PKV. Wer bereits eine private Krankenversicherung besitzt, kann bis zum 30.06.2009 in den Basistarif einer Krankenversicherung nach Wahl wechseln, nach Ablauf der vorgegebenen 6 Monate aber nur noch in den Basistarif der eigenen PKV.
Wichtiges zur privaten Krankenversicherung.
Allerdings ist nicht nur der Tarif neu, sondern auch die Anforderungen für einen Wechsel in die PKV haben sich geändert. Der Gesundheitszustand spielt seit dem 1. Januar 2009 keine Rolle mehr (Kontrahierungszwang), wichtig sind nur noch Eintrittsalter und Geschlecht. Alle, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können nach Beendigung der Versicherungspflicht innerhalb von bis zu 6 Monaten in den neuen Basistarif wechseln, der den bisherigen Standardtarif ersetzt.
Kurz zusammengefasst heißt das: Jeder, der seit dem 01.01.2009 einen Neuvertrag bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat, erhält ein Wechselrecht in den Basistarif jeder anderen PKV. Wer bereits eine private Krankenversicherung besitzt, kann bis zum 30.06.2009 in den Basistarif einer Krankenversicherung nach Wahl wechseln, nach Ablauf der vorgegebenen 6 Monate aber nur noch in den Basistarif der eigenen PKV.
Wichtiges zur privaten Krankenversicherung.