Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen
Posted by linda | Under Lebensversicherung Sonntag Mai 3, 2009
Die Regeln für Versicherungen und Versicherte haben sich seit diesem Jahr verschärft. Auch die Lebensversicherung ist davon betroffen, denn wenn sie keinen ausreichenden Hinterbliebenenschutz bietet, ist sie nicht länger steuerbegünstigt. So besagt es eine Neuregelung, die für alle Policen, die nach dem 1. April 2009 abgeschlossen werden, gilt.
Wer von steuerlichen Erleichterungen profitieren will, sollte eine Police mit ausreichend hohem Risikoschutz vorzuweisen haben. Der Mindesttodesfallschutz muss bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung also mindestens 50 Prozent der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit betragen..
Wer jetzt eine Versicherung mit zu geringem Risikoschutz abschließt, muss am Laufzeitende alle Erträge versteuern. Heißt Albgeltungssteuer, Solidaritätsbeitrag und ggf. auch Kirchensteuer werden dann fällig.
Wichtiges zur Lebensversicherung.
Wer von steuerlichen Erleichterungen profitieren will, sollte eine Police mit ausreichend hohem Risikoschutz vorzuweisen haben. Der Mindesttodesfallschutz muss bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung also mindestens 50 Prozent der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit betragen..
Wer jetzt eine Versicherung mit zu geringem Risikoschutz abschließt, muss am Laufzeitende alle Erträge versteuern. Heißt Albgeltungssteuer, Solidaritätsbeitrag und ggf. auch Kirchensteuer werden dann fällig.
Wichtiges zur Lebensversicherung.