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Die Lebensversicherung für Soldaten

Dienstag Jul 21, 2009
Immer mehr Versicherungsunternehmen verweigern bei Auslandseinsätzen die Zahlung. Soldaten dürfen am Hindukusch zwar für die Freiheit Deutschlands kämpfen und ihr Leben riskieren, Geld bekommen Hinterbliebene im Todesfall aber nicht. Die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes wird deshalb jetzt geprüft.

Bisher sind in Afghanistan 35 Soldaten gefallen. In 21 Fällen haben sich die Versicherungen unter Verweis auf die sogenannte Kriegsklausel geweigert den Angehörigen die Lebens- bzw. Unfallversicherung auszuzahlen und der Staat musste einspringen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist aber sämtliche Vorwürfe zurück und stellt richtig, dass Unfallversicherungen nicht für Unfälle zahlen, „die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurden".

Bei Lebensversicherungen wird dagegen zwischen „aktivem" und „passivem Kriegsrisiko" unterschieden. Greift ein Soldat einen Gegner aufgrund eines Befehls aktiv und nicht nur zu Verteidigungszwecken an, wird das als aktives Kriegsrisiko angesehen und die Zahlung verweigert. Laut Mandat dürfen sich die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan aber nur verteidigen und sind davon also nicht betroffen. Für Versicherungen ist es dabei irrelevant, ob ein Einsatz offiziell als Krieg bezeichnet wird, oder nicht.

Wird ein Soldat im Einsatz verletzt oder getötet wird, zahlt der Bund - unabhängig vom privat abgeschlossenen Versicherungsschutz. Wenn die private Versicherung nicht zahlt, springt zudem der Staat ein.

Mehr Infos zur Lebensversicherung.


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