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Ausreichender Risikoschutz bei Lebensversicherung wichtig

Freitag Apr 3, 2009
Wer künftig eine Lebensversicherung abschließt, sollte auf einen ausreichenden Todesfallschutz achten. Ab dem 1. April 2009 muss ein ausreichender Risikoschutz vereinbart werden, damit die bisherigen Steuervorteile auch weiterhin gelten. Altverträge genießen Bestandsschutz.

Ab dem 1. April muss die Absicherung im Todesfall mindestens 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge ausmachen und zusätzlich müssen innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre zehn Prozent der Todesfallleistung geleistet werden. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird die Lebensversicherung wie jede andere Kapitalanlage besteuert.

Bisher wurden Lebensversicherungen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert und nur die Hälfte der Erträge musste mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Rein steuerlich also eine sehr attraktive Variante, bei der Sparer von einer vergleichsweise geringen Zahlung an den Fiskus profitieren konnten.

Wer dies auch in Zukunft genießen will, sollte bei einem Abschluss also auf einen ausreichenden Todesfallschutz achten.

Weiteres zur Lebensversicherung.


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