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Probefahrten gefährden den Versicherungsschutz

Samstag Apr 18, 2009
Wer sein Auto verkaufen will, sollte beim Thema Probefahrt lieber vorsichtig sein. Sobald ein Interessent die Autoschlüssen in der Hand hat, steht der Kasko-Schutz der Kfz-Versicherung auf dem Spiel. Macht sich der Interessent aus dem Staub, handelt es sich nämlich nicht um Diebstahl.

Davon kann man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliegt, d.h. wenn das Auto dem Eigentümer gegen seinen Willen abgenommen wird. Bei einer Probefahrt wird der Schlüssel allerdings freiwillig ausgehändigt. Ist das Auto weg, muss die Teilkasko nicht dafür aufkommen. Wichtig ist auch der Ort des Verkaufsgesprächs. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte für die Verhandlungen und die Schlüsselübergabe die eigene Wohnung wählen.

Als Vorsichtsmaßnahme sollten sich Autoverkäufer außerdem immer den Ausweis/Führerschein des Interessenten zeigen lassen und diesen auch während der Probefahrt einbehalten. Im besten Fall setzt man sich aber einfach mit ins Auto und gibt während der Fahrt Hinweise bzw. Tipps zum Umgang mit dem Fahrzeug.

Die Kfz-Versicherung.


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