Können Kfz-Haftpflichtversicherungen Schäden eines Dritten gegen den Willen des Versicherten begleichen?
Posted by linda | Under Kfz-Versicherung Samstag Aug 8, 2009
Ja! Das Landgericht Coburg hat vor wenigen Tagen entschieden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden eines Dritten auch gegen den Willen ihres Versicherten begleichen kann. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass die Regulierung des Schadens sachlich gerechtfertigt ist und nicht willkürlich erfolgt. Die Einstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse und höhere Versicherungsbeiträge muss der Versicherungsnehmer hinnehmen.
Hintergrund des Urteils ist ein Fall, bei dem eine Frau ihrem Versicherer vorgeworfen hatte, einen von ihr verursachten Schaden an einem Taxi ersetzt zu haben, obwohl sie die untersagt habe.
Sie war mit ihrem Wagen auf das Taxi aufgefahren und hatte dies auch ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung angezeigt. Als sich daraufhin der Anwalt der Versicherungsnehmerin bei der Versicherung gemeldet hat, hieß es sie sei gar nicht schuld an dem Unfall und die Versicherung dürfe kein Geld für den Schaden am Taxi zahlen.
Mehr zur Kfz-Versicherung.
Hintergrund des Urteils ist ein Fall, bei dem eine Frau ihrem Versicherer vorgeworfen hatte, einen von ihr verursachten Schaden an einem Taxi ersetzt zu haben, obwohl sie die untersagt habe.
Sie war mit ihrem Wagen auf das Taxi aufgefahren und hatte dies auch ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung angezeigt. Als sich daraufhin der Anwalt der Versicherungsnehmerin bei der Versicherung gemeldet hat, hieß es sie sei gar nicht schuld an dem Unfall und die Versicherung dürfe kein Geld für den Schaden am Taxi zahlen.
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