30.November ist Stichtag für alle Kfz-Versicherungen
Posted by linda | Under Kfz-Versicherung Donnerstag Okt 2, 2008
Die Kfz-Versicherung. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen lässt sie sich nicht jederzeit einfach mal so kündigen. Stichtag ist der 30. November eines jeden Jahres. Wer den verpasst, darf ein weiteres Jahr warten.
Denn obwohl viele Unternehmen jährlich auf dieses Datum hinweisen, wird es regelmäßig vergessen und sorgt anschließend für allgemeine Verärgerung. Das Einsparpotenzial kann bei einem Wechsel teilweise enorm sein, aber nur wer rechtzeitig an den Stichtag denkt, wird davon eventuell profitieren können. Der häufigste Grund für den Wechsel der Kfz-Versicherung sind bessere Konditionen bei einem anderen Anbieter und entgegen der Kündigungsfristen bei anderen Versicherungen, gibt es bei der Kfz-Versicherung nur eine einmonatige Frist zu beachten.
Daher ist der Wechsel der Kfz-Versicherung immer nur zum Jahresende möglich. Ihr müsst also fristgerecht und schriftlich bis spätestens Ende November kündigen, wenn Ihr ab dem 1. Januar des neuen Jahres bei einem anderen Anbieter sein wollt. Denn ein Versicherungsjahr entspricht normalerweise einem Kalenderjahr. Wechseln könnt Ihr ohne Angaben von Gründen. Ausnahmen sind außerordentliche Kündigungen, beispielsweise nach Beitragserhöhungen oder beim Fahrzeugverkauf.
Alle Infos zur Kfz-Versicherung.
Denn obwohl viele Unternehmen jährlich auf dieses Datum hinweisen, wird es regelmäßig vergessen und sorgt anschließend für allgemeine Verärgerung. Das Einsparpotenzial kann bei einem Wechsel teilweise enorm sein, aber nur wer rechtzeitig an den Stichtag denkt, wird davon eventuell profitieren können. Der häufigste Grund für den Wechsel der Kfz-Versicherung sind bessere Konditionen bei einem anderen Anbieter und entgegen der Kündigungsfristen bei anderen Versicherungen, gibt es bei der Kfz-Versicherung nur eine einmonatige Frist zu beachten.
Daher ist der Wechsel der Kfz-Versicherung immer nur zum Jahresende möglich. Ihr müsst also fristgerecht und schriftlich bis spätestens Ende November kündigen, wenn Ihr ab dem 1. Januar des neuen Jahres bei einem anderen Anbieter sein wollt. Denn ein Versicherungsjahr entspricht normalerweise einem Kalenderjahr. Wechseln könnt Ihr ohne Angaben von Gründen. Ausnahmen sind außerordentliche Kündigungen, beispielsweise nach Beitragserhöhungen oder beim Fahrzeugverkauf.
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