Hausratversicherung: Hausrat nicht in der Garage aufbewahren
Posted by linda | Under Hausratversicherung Mittwoch Okt 14, 2009
Wer als Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung einen Teil seines Hausrats in einer entfernten Garage aufbewahrt, muss damit rechnen, dass die Versicherung im Falle eines Schadens diesen nicht reguliert. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden.
Ausschlaggebend war die Klage eines Versicherungsnehmers, der in seiner ca. 1,2 Kilometer entfernten Garage Teile seines Hausrates gelagert hatte. Im Juli vergangenen Jahres kam es dort zu einem Wassereinbruch, bei dem ein Schaden von insgesamt 7.000 Euro entstand. Der Versicherte wollte, dass seine Versicherung diesen regulieren lässt, bekam jedoch eine Zahlungsverweigerung, da die räumliche Nähe zwischen Wohnung und Garage nicht gegeben sei. Das Gericht war derselben Meinung und wies daraufhin die Klage ab. Als maximale Entfernung wurde eine Distanz von einem Kilometer angegeben.
Versicherte sollten beim Abschluss einer Hausratversicherung deshalb genau nachfragen, ob die eigene Garage in den Versicherungsschutz einbezogen wird oder nicht.
Wichtiges zur Hausratversicherung.
Ausschlaggebend war die Klage eines Versicherungsnehmers, der in seiner ca. 1,2 Kilometer entfernten Garage Teile seines Hausrates gelagert hatte. Im Juli vergangenen Jahres kam es dort zu einem Wassereinbruch, bei dem ein Schaden von insgesamt 7.000 Euro entstand. Der Versicherte wollte, dass seine Versicherung diesen regulieren lässt, bekam jedoch eine Zahlungsverweigerung, da die räumliche Nähe zwischen Wohnung und Garage nicht gegeben sei. Das Gericht war derselben Meinung und wies daraufhin die Klage ab. Als maximale Entfernung wurde eine Distanz von einem Kilometer angegeben.
Versicherte sollten beim Abschluss einer Hausratversicherung deshalb genau nachfragen, ob die eigene Garage in den Versicherungsschutz einbezogen wird oder nicht.
Wichtiges zur Hausratversicherung.