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Hausratversicherung bei Scheidung

Samstag Jan 16, 2010
Bei einer Scheidung ist es üblich, dass das Vermögen aufgeteilt wird. Häufig wird aber auch über den Hausrat entschieden und deshalb müssen entsprechende Änderungen an der Hausratversicherung vorgenommen werden. Dabei müssen folgende Dinge beachtet werden:

  • Läuft die Hausratversicherung noch auf den richtigen Versicherungsnehmer?
  • Die Hausratversicherung ist an den Versicherungsort gekoppelt
  • Eine Scheidung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung
  • Unter Umständen muss die Versicherungssumme angepasst werden


Nach einer Aufteilung wollen die meisten Versicherungsnehmer ihren Hausrat wieder aufstocken. Die Anpassung der Versicherungssumme sollte deshalb nicht zu früh erfolgen.

Die Hausratversicherung.


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