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Feuer in der Hausratversicherung

Dienstag Dez 1, 2009
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges. All diese Bereiche umfasst der Begriff Feuer in der Hausratversicherung. Doch welche Schäden werden wirklich über die Versicherung reguliert?

Ein Brand ist beispielsweise nur dann versichert, wenn er sich aus eigener Kraft ausbreitet und ein sogenanntes Schadenfeuer entstanden ist.  Eine offene Flamme ist keine Voraussetzung. Auch Blitzschlag ist abgesichert und Überspannungsschäden können durch eine besondere Vereinbarung mit eingeschlossen werden.

Neben einer Explosion zählt auch die Implosion zu den versicherten Gefahren. Folgeschäden sind ebenfalls inbegriffen, denn wenn durch Löschwasser Schäden verursacht werden, kann es teuer werden. Wer eine Hausratversicherung abschließt, sollte sich ganz genau informieren, welche Bereiche in welchem Umfang abgesichert sind!

Wichtiges zur Hausratversicherung.


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