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Auskunftspflicht bei der Hausratversicherung

Samstag Jul 18, 2009
Was viele nicht wissen: Nicht nur bei Personenversicherungen wie Lebensversicherungen oder privaten Krankenversicherungen besteht Auskunftspflicht, sondern auch bei der Hausratversicherung. Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, muss dieser unverzüglich gemeldet werden. Ansonsten kann die Versicherung Leistungen verweigern. Vor allem wenn sich herausstellt, dass ein Versicherungsnehmer wissentlich falsche Angaben gemacht hat.

Laut des neuen Versicherungsvertragsgesetztes müssen Versicherungskunden Informationen allerdings nur dann offen legen, wenn sie danach gefragt werden. Es besteht zwar eine Auskunftspflicht, aber keine selbständige Anzeigenpflicht. Die Unternehmen haben deshalb vorgebeugt und entsprechende Formblätter zur Schadensanzeige vorbereitet, in die sämtliche Informationen eingetragen werden müssen.

Weiteres zur Hausratversicherung.


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