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„Außenversicherung“ in der Hausratversicherung

Dienstag Jun 2, 2009
Wie schütze ich mein Hab und Gut im Urlaub? Das ist eine Frage, die sich alljährlich viele Reiselustige stellen. Denn was passiert, wenn jemand ins Hotelzimmer einbricht, ein Feuer ausbricht oder Reisegepäck auf dem Weg in den Urlaub verschwindet? Die Hausratversicherung gibt Antwort.

Unter dem Punkt Außenversicherung findet sich im Vertrag zur Hausratversicherung der Betrag, bis zu dem der Besitz jedes Versicherungsnehmers außerhalb der eigenen vier Wände geschützt ist. Alle Sachen, die dem Gebrauch dienen und Eigentum des Versicherungsnehmers sind, sind weltweit i.d.R. bis zu drei Monate versichert. Die Außenversicherung sichert also auch über den Wohnort hinaus ab und der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle versicherten Risiken.

Übrigens: Auch das Eigentum der Kinder des Versicherungsnehmers ist versichert, wenn diese als Studenten, Zivildienstleistende oder Wehrpflichtige in einem Wohnheim leben.

Mehr über die Hausratversicherung erfahren.


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