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Unfälle auf dem Gehweg

Sonntag Nov 23, 2008
Auch auf dem Gehweg gibt es Regeln, denn er darf eigentlich nur von Fußgängern genutzt werden. Trotzdem tummeln sich immer wieder Fahrradfahrer und Inlineskater auf dem heiligen Pflaster. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, ist das Geschrei groß. Wer ist Schuld und wer kommt für die entstandenen Schäden auf?

Rein rechtlich gesehen sind Fußwege nur für Fußgänger zugelassen. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. bei Kindern, die mit ihrem Fahrrad unterwegs sind. Bis zu ihrem achten Lebensjahr müssen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Allen anderen, auch Kurierfahrern, ist dies untersagt. Sollte es zu einer Kollision kommen, haftet der Fahrradfahrer bzw. seine Haftpflichtversicherung.

Anders sieht das bei Inlineskatern aus. Sie dürfen nicht auf der Straße fahren, können also nur den Gehweg nutzen. Da sie oft hohe Geschwindigkeiten erreichen, sind sie zu einer besonderen Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern verpflichtet. Kommt es zu einem Unfall, den der Inlineskater verschuldet hat, haftet er oder seine Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden.

Mehr über die Haftpflichtversicherung.


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