Versicherungen Blog |

Infos rund um Versicherungen
RSS Feed

Überholen – Nicht ohne Blick in den Rückspiegel

Freitag Feb 6, 2009
Ein typisches Bild auf Straßen und Autobahnen: Es wird gedrängelt, gerast und überholt, was das Zeug hält. Dabei wird oft nicht nur der Schulterblick, sondern auch der Blick in den Rückspiegel vernachlässigt. Und das hat Folgen.

Im jüngsten Fall wollte eine Autofahrerin an einer Autobahnbaustelle ein langsam fahrendes und nach rechts ziehendes Fahrzeug überholen, kollidierte nach dem Ausscheren aber mit einem von hinten kommenden Krankenwagen. Die Schuldfrage war eindeutig: Da die Fahrerin vor dem Überholvorgang nicht in den Rückspiegel gesehen und auch keinen Blinker betätigt hatte, musste sie für den Schaden an ihrem Wagen selbst aufkommen. Die Schäden am Krankenwagen  (rund 10.000 Euro) musste ihre Haftpflichtversicherung tragen.

Wenn ein Fahrzeug  also plötzlich langsamer wird und nach rechts ausweicht, muss das keine Einladung zum Überholen sein. Viel wahrscheinlicher ist, dass sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Da Krankenwagen und Co. zu den so genannten Wegerechtsfahrzeugen zählen, haben sie Anspruch auf eine freie Bahn. Autofahrer sollten also besser zwei Mal in den Rückspiegel sehen, bevor sie unüberlegt überholen.

Weiteres zur Haftpflichtversicherung.


Verwandte Artikel:


Leave a Reply

Comment

Comment spam protected by SpamBam

Strong theme by partnerstvo & partnership & aerography.