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Haftpflichtversicherung: Vorsicht bei rutschigem Laub

Donnerstag Okt 29, 2009
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern beginnt die Kehr- und Streupflicht nicht erst mit dem Winter. Auch im Herbst lauern vor dem Grundstück und auf Wegen Gefahren, die für Fußgänger verhängnisvoll sein können. Dazu zählt vor allem rutschiges Laub.

Kommt es zu einem Unfall, weil Laub nicht ordnungsgemäß beseitigt wurde, wird der Eigentümer zur Verantwortung gezogen. Um sich für vor den finanziellen Folgen zu schützen, empfiehlt sich für Haus- und Grundbesitzer eine Haftpflichtversicherung. Bei Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses reicht eine private Haftpflichtversicherung.

Wer ein Mietshaus besitzt, kann die so genannte Verkehrssicherungspflicht auch auf seine Mieter übertragen. Dies muss allerdings schriftlich erfolgen und regelmäßig kontrolliert werden..

Alles zur Haftpflichtversicherung.


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