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Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter

Samstag Sep 5, 2009
Es gibt viele Aufgaben, die von ehrenamtlichen Mitarbeitern übernommen werden, damit Verbände und Vereine geführt werden können.  Was aber passiert, wenn bei ehrenamtlichen Arbeiten ein materieller Schaden entsteht oder Dritte geschädigt werden?

Grundsätzlich haftet in einem dieser Fälle jeder mit seinem gesamten Vermögen, viele Vereinsmitglieder machen aber auch einen Anspruch auf Schadenersatz geltend. Eine persönliche Haftung wird unter Umständen ausgeschlossen, wenn dem Verursacher ein leicht fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann und in den Satzungsregularien bestimmte Kriterien festgeschrieben sind.

Verantwortungsträger sollten sich um den Schutz einer Privathaftpflicht, die Vermögensschäden einschließt, kümmern, damit die Haftpflichtversicherung für finanzielle Schäden aufkommt, die bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit zustande kommen können und niemand privat haften muss. Wichtig ist hierbei vor allem ein ausreichender Deckungsschutz.

Wichtiges zur Haftpflichtversicherung.


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