Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Posted by linda | Under Gesetzliche Krankenversicherung Donnerstag Sep 18, 2008
Alle Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen geboten werden, sind zu 95% gesetzlich geregelt und somit bei allen Versicherern gleich. Es bleibt nur wenig Spielraum. Die Leistungen lassen sich dabei in vier Bereiche unterteilen: Behandlung, Prävention, Früherkennung und Rehabilitation.
Allerdings kommen nicht alle Leistungen der Gesetzlichen ohne Selbstbeteiligung aus. Besonders bei Medikamenten sind oft Zuzahlungen nötig und für die Praxisgebühr fallen quartalsweise ebenfalls Kosten an. Im Zuge der Gesundheitsreform wurden viele Leistungen gekürzt oder sind ganz weggefallen. Alles, was über den normalen Leistungskatalog hinaus geht, müsst Ihr daher selbst tragen.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müsst Ihr Beiträge zahlen, die von Eurem Einkommen und dem Prozentsatz der jeweiligen Krankenkasse abhängen. Der fällige Betrag wird zwischen Euch und Eurem Arbeitgeber aufgeteilt. Kinder oder Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert und können so kostenlosen Versicherungsschutz genießen, so lange ihr monatliches Einkommen 340 Euro nicht übersteigt.
Bevor Ihr Euch für eine Krankenkasse entscheidet, solltet Ihr die Möglichkeit zu einem kostenlosen Vergleich nutzen und Euch so die einzelnen Konditionen vor Augen halten. Wer in den Urlaub fährt, sollte auch bedenken: Die Leistungen der Gesetzlichen gelten grundsätzlich nur im Inland, der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist also sinnvoll und ratsam.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Allerdings kommen nicht alle Leistungen der Gesetzlichen ohne Selbstbeteiligung aus. Besonders bei Medikamenten sind oft Zuzahlungen nötig und für die Praxisgebühr fallen quartalsweise ebenfalls Kosten an. Im Zuge der Gesundheitsreform wurden viele Leistungen gekürzt oder sind ganz weggefallen. Alles, was über den normalen Leistungskatalog hinaus geht, müsst Ihr daher selbst tragen.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müsst Ihr Beiträge zahlen, die von Eurem Einkommen und dem Prozentsatz der jeweiligen Krankenkasse abhängen. Der fällige Betrag wird zwischen Euch und Eurem Arbeitgeber aufgeteilt. Kinder oder Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert und können so kostenlosen Versicherungsschutz genießen, so lange ihr monatliches Einkommen 340 Euro nicht übersteigt.
Bevor Ihr Euch für eine Krankenkasse entscheidet, solltet Ihr die Möglichkeit zu einem kostenlosen Vergleich nutzen und Euch so die einzelnen Konditionen vor Augen halten. Wer in den Urlaub fährt, sollte auch bedenken: Die Leistungen der Gesetzlichen gelten grundsätzlich nur im Inland, der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist also sinnvoll und ratsam.
Die gesetzliche Krankenversicherung