Gesetzliche Krankenversicherung: Krankenversicherung der Rentner
Posted by linda | Under Gesetzliche Krankenversicherung Montag Okt 26, 2009
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat jetzt darauf hingewiesen, dass Rentner nicht zwangläufig Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind. Wer in die gesetzliche Krankenversicherung will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nur, wer die zweite Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent Pflichtmitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse war, kann auch in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, liegt es bei der gesetzlichen Krankenkasse, ob eine Aufnahme erfolgt.
Wer lange privat versichert war, könnte also Probleme bekommen, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nicht mehr möglich. Jeder, der im Rentenalter keine böse Überraschung erleben will, sollte sich frühzeitig über die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung informieren.
Mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Nur, wer die zweite Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent Pflichtmitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse war, kann auch in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, liegt es bei der gesetzlichen Krankenkasse, ob eine Aufnahme erfolgt.
Wer lange privat versichert war, könnte also Probleme bekommen, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nicht mehr möglich. Jeder, der im Rentenalter keine böse Überraschung erleben will, sollte sich frühzeitig über die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung informieren.
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