Gebäudeversicherung muss auch bei Sanierungsbedarf zahlen
Posted by linda | Under Gebäudeversicherung Mittwoch Nov 4, 2009
Auch wenn ein Objekt teilweise sanierungsbedürftig ist, muss die Gebäudeversicherung bei Sturmschäden zahlen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümerin gegen ihre Versicherung geklagt, weil diese entstandene Schäden an ihrem Dach nicht zahlen wollte. Die Versicherungsgesellschaft begründete die Entscheidung damit, dass bereits vor dem Unwetter Schindeln sanierungsbedürftig gewesen waren. Das Gericht entschied dennoch zu Gunsten der Klägerin, weil der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit nicht erfüllt war. Die Gebäudeversicherung musste also zahlen.
Wer Differenzen mit seiner Versicherung vermeiden will, sollte regelmäßig kontrollieren, ob Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Mehr zur Gebäudeversicherung.
Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümerin gegen ihre Versicherung geklagt, weil diese entstandene Schäden an ihrem Dach nicht zahlen wollte. Die Versicherungsgesellschaft begründete die Entscheidung damit, dass bereits vor dem Unwetter Schindeln sanierungsbedürftig gewesen waren. Das Gericht entschied dennoch zu Gunsten der Klägerin, weil der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit nicht erfüllt war. Die Gebäudeversicherung musste also zahlen.
Wer Differenzen mit seiner Versicherung vermeiden will, sollte regelmäßig kontrollieren, ob Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
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