Die Gebäudeversicherung in der kalten Jahreszeit
Posted by linda | Under Gebäudeversicherung Mittwoch Jan 13, 2010
Draußen herrschen Minusgrade und Schnee und Eis beherrschen das Bild. Die weiße Winterpracht sorgt bei vielen für Begeisterung, hat aber leider auch ihre Schattenseiten. Wer in der kalten Jahreszeit in den Urlaub fährt, sollte als Hauseigentümer alle Heizungsrohre kontrollieren, denn kommt es zu Frostschäden, kann es Ärger mit der Gebäudeversicherung geben.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hauseigentümer nicht alle drei Tage ihre Heizung überprüfen müssen. Dies kann individuell geschehen und ist besonders abhängig von Alter und Zustand der Anlage. Wer sich trotzdem absichern will, sollte zusätzlich zur Gebäudeversicherung eine Elementarversicherung abschließen. Diese dehnt den Versicherungsschutz auf Schäden durch Erdfall, Erdrutsch oder Erdbeben, Schneedruck und Lawinen aus und erspart Streitereien vor Gericht.
Wichtiges zur Gebäudeversicherung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hauseigentümer nicht alle drei Tage ihre Heizung überprüfen müssen. Dies kann individuell geschehen und ist besonders abhängig von Alter und Zustand der Anlage. Wer sich trotzdem absichern will, sollte zusätzlich zur Gebäudeversicherung eine Elementarversicherung abschließen. Diese dehnt den Versicherungsschutz auf Schäden durch Erdfall, Erdrutsch oder Erdbeben, Schneedruck und Lawinen aus und erspart Streitereien vor Gericht.
Wichtiges zur Gebäudeversicherung.