Der Versicherungswert in der Gebäudeversicherung
Posted by linda | Under Gebäudeversicherung Donnerstag Feb 11, 2010
Wer sein Hab und Gut gegen Schäden wie Feuer und Wasser absichern will, sollte eine Gebäudeversicherung abschließen. Diese schützt vor existenziell gefährdenden Folgen und macht sich im Ernstfall definitiv bezahlt. Wichtig ist vor allem der Versicherungswert, der zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung vereinbar wird. Vier Varianten sind dabei möglich:
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- Gleitender Neuwert: Dieser Wert beschreibt den ortsüblichen Neubauwert und entspricht den Preisen und der baulichen Ausstattung aus dem Jahr 1914. Hinzu kommen Gebühren für den Architekten und die Planung/Konstruktion.
- Neuwert: Es steht in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, dass die Summe der Neuwertversicherung richtig ermittelt worden ist. Bei der Anpassung müssen Baupreise berücksichtigt werden. Veränderungen müssen eigenverantwortlich der Versicherung gemeldet werden
- Zeitwert: Wenn ein Gebäude der Bauklasse V angehört, ist eine Versicherung zum Zeitwert zwingend.
- Gemeiner Wert: Dieser Wert beschreibt den erzielbaren Verkaufspreis des Objektes. Wenn ein Gebäude zum Abbruch bestimmt ist oder dauerhaft entwertet werden soll, ist der gemeine Wert auch gleichzeitig der Versicherungswert.
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