Ab in den Süden? Pflichten als Eigentümer nicht vergessen!
Posted by linda | Under Gebäudeversicherung Montag Nov 17, 2008
Viele fliehen jedes Jahr im Winter gen Süden, immer der Sonne hinterher. Eigentümer sollten dabei nicht vergessen, dass sie ihren Mietern gegenüber gewisse Pflichten haben, denen sie auch bei längerer Abwesenheit nachkommen müssen. Sollte nämlich etwas passieren, wofür Mieter keine Schuld tragen, zahlt die Gebäudeversicherung bei grober Fahrlässigkeit keinen Cent!
Defekte Heizkörper, Schimmel durch falsche Belüftung oder geplatzte Wasserleitung können schnell zum Albtraum werden. Eigentümer sind deshalb dazu verpflichtet regelmäßig Kontrollen durchzuführen, besonders Heizungsanlagen müssen gewartet werden. Dies kann auch durch Nachbarn oder Verwandte erfolgen, Hauptsache die Technik wird kontrolliert. Wer länger als 60 Tage abwesend ist, muss die Hausratversicherung darüber schriftlich in Kenntnis setzen.
Wer ein Haus kauft, übernimmt übrigens meist auch die bestehende Wohngebäudeversicherung und sollte diese aufmerksam lesen bzw. gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Im Schadensfall kann ein Eigentümer später nicht behaupten, dass er die Bedingungen nicht gekannt hat. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt den Schaden nicht.
Wichtiges zur Gebäudeversicherung.
Defekte Heizkörper, Schimmel durch falsche Belüftung oder geplatzte Wasserleitung können schnell zum Albtraum werden. Eigentümer sind deshalb dazu verpflichtet regelmäßig Kontrollen durchzuführen, besonders Heizungsanlagen müssen gewartet werden. Dies kann auch durch Nachbarn oder Verwandte erfolgen, Hauptsache die Technik wird kontrolliert. Wer länger als 60 Tage abwesend ist, muss die Hausratversicherung darüber schriftlich in Kenntnis setzen.
Wer ein Haus kauft, übernimmt übrigens meist auch die bestehende Wohngebäudeversicherung und sollte diese aufmerksam lesen bzw. gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Im Schadensfall kann ein Eigentümer später nicht behaupten, dass er die Bedingungen nicht gekannt hat. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt den Schaden nicht.
Wichtiges zur Gebäudeversicherung.