Ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einer Person einwirkt und zur Gesundheitsschädigung führt, wird in der Unfallversicherung als Unfall definiert. Es gibt verschiedene Leistungen, die dann greifen und zur Behebung oder Milderung beitragen sollen.
Sollte Eure körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt sein, wirkt die Invaliditätsleistung. Dabei wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht, wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wie hoch diese Leistung ausfällt, hängt sowohl von der Versicherungssumme als auch dem Grad der Invalidität ab. Ab einem Invaliditätsgrad von mindesten 50% wird monatlich und lebenslang Unfallrente geleistet. Bei Schwerstverletzungen wie Querschnittslähmungen o.ä. gibt es eine Sofortleistung. Sollten die Folgen eines Unfalls so schwer sein, dass es zum Tod kommt, besteht zudem Anspruch auf Todesfallleistung.
Wenn Ihr Euch in Behandlung begeben müsst, werden Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld üblicherweise in gleicher Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt. Die maximale Dauer für die Zahlung von Krankenhausgeld liegt bei 2-3 Jahren, bei Genesungsgelt sind es 100 Tage.
Auch kosmetische Operationen zählen zu den Leistungen. Behandlungs- und Nebenkosten werden dabei bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Allerdings gibt es hier zeitliche Begrenzungen.
Die Unfallversicherung im Blick