Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihre Tücken: Nur wer vor 1961 geboren ist, hat überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Unfallrente. Alle anderen erhalten die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die reicht kaum, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Unfallversicherung kann zwar vor finanziellen Folgen schützen, aber ist sie wirklich eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Grundsätzlich ist eine BU-Versicherung einer privaten Unfallversicherung vorzuziehen, denn 90 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle werden von Krankheiten ausgelöst, nicht von Unfällen. Sprich: In diesem Fall gibt es kein Geld von der Versicherung! Die Unfallversicherung mildert nur die finanziellen Folgen eines Unfalls, wobei die Höhe der Summe vom Grad der Invalidität abhängt.
Die Unfallversicherung ist für all diejenigen ratsam, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Alle anderen sollten auf die BU-Versicherung zurückgreifen, denn sie zahlt sowohl bei Unfällen als auch permanenten Erkrankungen und schützt so vor Einkommensausfällen.
Noch mehr zur Unfallversicherung/BU-Versicherung.
Die Unfallversicherungen als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Posted by linda | Under Unfallversicherung Sonntag Nov 22, 2009Unfallversicherung während eines Praktikums
Posted by linda | Under Unfallversicherung Freitag Jun 26, 2009
Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung deutlich gemacht hat, sind nicht nur Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit gesetzlich versichert, sondern auch Schüler und Studierende, die ein Praktikum oder einen Ferienjob durchführen. Beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber.
Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts und beginnt am ersten Arbeitstag. Er gilt für den Weg zur Arbeit und für den Heimweg. Mini- oder Midi-Jobs sind demnach ebenso versichert wie unbezahlte Praktika.
Wer allerdings ein Praktikum oder einen Ferienjob im Ausland annimmt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und sollte sich deshalb frühzeitig, also vor der Abreise, über die Absicherung im jeweiligen Gastland informieren.
Mehr zur Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts und beginnt am ersten Arbeitstag. Er gilt für den Weg zur Arbeit und für den Heimweg. Mini- oder Midi-Jobs sind demnach ebenso versichert wie unbezahlte Praktika.
Wer allerdings ein Praktikum oder einen Ferienjob im Ausland annimmt, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und sollte sich deshalb frühzeitig, also vor der Abreise, über die Absicherung im jeweiligen Gastland informieren.
Mehr zur Unfallversicherung.
Unfallversicherung unverzüglich nach einem Unfallereignis informieren
Posted by linda | Under Unfallversicherung Sonntag Mai 24, 2009
Wer eine private Unfallversicherung abschließt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass gewisse Pflichten erfüllt werden müssen. So haben Kunden nach einem Unfall unverzüglich den Unfallversicherer darüber in Kenntnis setzen. Passiert dies nicht, kann der Versicherungsschutz in Gefahr sein.
Wer nicht genau weiß, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat, sollte einen Blick in die Vertragsbedingungen seiner Unfallversicherung werfen. Dort sind alle Bestimmungen nachzulesen. Zudem hat jeder Unfallversicherer das Recht unverzüglich nach einem Unfallereignis informiert zu werden.
Bei einer verspäteten Schadensmeldung werden Versicherungsnehmern keine Sonderrechte eingeräumt, da das Einhalten von Vertragsbedingungen unabdingbar ist. Auch wenn man sich nach einem Unfall erst einmal Klarheit über die Unfallfolgen verschaffen will - Bei einem Rechtsstreit mit der Versicherung interessiert das niemanden. Wer einen Unfall zu spät meldet, verwehrt seiner Versicherung die Möglichkeit den Schadenshergang rekonstruieren zu können.
Weiteres zur Unfallversicherung.
Wer nicht genau weiß, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat, sollte einen Blick in die Vertragsbedingungen seiner Unfallversicherung werfen. Dort sind alle Bestimmungen nachzulesen. Zudem hat jeder Unfallversicherer das Recht unverzüglich nach einem Unfallereignis informiert zu werden.
Bei einer verspäteten Schadensmeldung werden Versicherungsnehmern keine Sonderrechte eingeräumt, da das Einhalten von Vertragsbedingungen unabdingbar ist. Auch wenn man sich nach einem Unfall erst einmal Klarheit über die Unfallfolgen verschaffen will - Bei einem Rechtsstreit mit der Versicherung interessiert das niemanden. Wer einen Unfall zu spät meldet, verwehrt seiner Versicherung die Möglichkeit den Schadenshergang rekonstruieren zu können.
Weiteres zur Unfallversicherung.
Ein Unfall muss wirklich bewiesen sein, damit die Versicherung zahlt
Posted by linda | Under Unfallversicherung Sonntag Mrz 22, 2009
Wer nach einem Unfall Geld von der Versicherung haben will, sollten den Unfallhergang auch plausibel belegen können. Bei zweifelhaften Unfällen muss diese nämlich nicht einspringen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm.
Ausschlaggebend für dieses Urteil war der Unfall eines Mannes. Dieser stürzte aus dem Fenster und machte dafür eine Kreislaufschwäche verantwortlich. Als er später aber angab, sich nicht mehr an den Unfallhergang erinnern zu können, glaubten ihm die Richter nicht und beriefen sich auf seine erste Aussage. Für Unfälle, die durch Kreislaufschwächen als Geistes- oder Bewusstseinsstörung passieren, ist aber kein Versicherungsnehmer versichert und demzufolge musste die Versicherung nicht zahlen.
Nach den Grundsätzen der sogenannten sekundären Darlegungslast muss ein Unfallhergang bewiesen sein, damit der Versicherungsnehmer eine Zahlung erhält.
Mehr zur Unfallversicherung.
Ausschlaggebend für dieses Urteil war der Unfall eines Mannes. Dieser stürzte aus dem Fenster und machte dafür eine Kreislaufschwäche verantwortlich. Als er später aber angab, sich nicht mehr an den Unfallhergang erinnern zu können, glaubten ihm die Richter nicht und beriefen sich auf seine erste Aussage. Für Unfälle, die durch Kreislaufschwächen als Geistes- oder Bewusstseinsstörung passieren, ist aber kein Versicherungsnehmer versichert und demzufolge musste die Versicherung nicht zahlen.
Nach den Grundsätzen der sogenannten sekundären Darlegungslast muss ein Unfallhergang bewiesen sein, damit der Versicherungsnehmer eine Zahlung erhält.
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Profi- und Freizeitsportler sollten sich mit einer Unfallversicherung absichern
Posted by linda | Under Unfallversicherung Montag Feb 16, 2009
Sport ist Mord. Ein Satz, hinter dem zumindest ein Fünkchen Wahrheit steckt. Unfälle passieren nämlich nicht nur im Haushalt oder Straßenverkehr, sondern häufig auch in der Freizeit. Die meisten Profi- oder Freizeitsportler sind dagegen allerdings nicht versichert.
Ein Fehler, der schnell teuer werden kann. Der Glauben, dass die gesetzliche Unfallversicherung einspringt, ist nämlich schlichtweg falsch. Sie kommt nur für Unfälle auf, die auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz selbst passieren, nicht für Unfälle im Freizeitbereich. Wer sportlich aktiv ist, sollte also sich und seine Invalidität dementsprechend absichern. Eine genaue Prüfung ist hier wichtig, denn nicht jede Versicherung deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit bestimmten Sportarten stehen.
Die Unfallversicherung ist für jeden Freizeitsportler ein Muss, schließlich kommt sie nicht nur für Schäden auf, sondern gewährleistet im Ernstfall auch eine finanzielle Grundsicherung. Sinnvoll ist ebenfalls eine Haftpflichtversicherung, die für Sachbeschädigungen oder Verletzungen Dritter aufkommt.
Mehr Infos zur Unfallversicherung.
Ein Fehler, der schnell teuer werden kann. Der Glauben, dass die gesetzliche Unfallversicherung einspringt, ist nämlich schlichtweg falsch. Sie kommt nur für Unfälle auf, die auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz selbst passieren, nicht für Unfälle im Freizeitbereich. Wer sportlich aktiv ist, sollte also sich und seine Invalidität dementsprechend absichern. Eine genaue Prüfung ist hier wichtig, denn nicht jede Versicherung deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit bestimmten Sportarten stehen.
Die Unfallversicherung ist für jeden Freizeitsportler ein Muss, schließlich kommt sie nicht nur für Schäden auf, sondern gewährleistet im Ernstfall auch eine finanzielle Grundsicherung. Sinnvoll ist ebenfalls eine Haftpflichtversicherung, die für Sachbeschädigungen oder Verletzungen Dritter aufkommt.
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Unfallversicherung für Senioren
Posted by linda | Under Unfallversicherung Dienstag Jan 27, 2009
Tarifvarianten für die Unfallversicherung gibt es viele. Das ist besonders für ältere Menschen ein Problem, denn den Überblick behält da kaum jemand. Gerade Rentner gehören aber zur Risikogruppe und brauchen eine entsprechend auf sie abgestimmte Unfallversicherung: Eine so genannte Senioren Unfallversicherung.
Ältere Menschen haben nach einem Unfall oft andere Probleme als jüngere Menschen. Oft sind sie allein, können sich dann nicht mehr um den Haushalt oder die eigene Verpflegung kümmern und sind auf fremde Hilfe angewiesen. Besonders wenn keine Angehörigen in der Nähe sind, wird das zu einem echten Problem. Optimal ist deshalb eine Kombination aus Hilfe und Invaliditätsleistung in der Senioren Unfallversicherung.
Bevor die Entscheidung für einen Versicherer getroffen wird, sollten aber alle Konditionen ganz genau geprüft werden. Nicht nur der Umfang der Hilfeleistungen ist wichtig, auch gewisse Mindestanforderungen müssen erfüllt werden. So sollten z. B. eine Reinigungskraft oder ein täglicher Menü- und Wäscheservice zur Verfügung stehen.
Mehr zum Thema Unfallversicherung.
Ältere Menschen haben nach einem Unfall oft andere Probleme als jüngere Menschen. Oft sind sie allein, können sich dann nicht mehr um den Haushalt oder die eigene Verpflegung kümmern und sind auf fremde Hilfe angewiesen. Besonders wenn keine Angehörigen in der Nähe sind, wird das zu einem echten Problem. Optimal ist deshalb eine Kombination aus Hilfe und Invaliditätsleistung in der Senioren Unfallversicherung.
Bevor die Entscheidung für einen Versicherer getroffen wird, sollten aber alle Konditionen ganz genau geprüft werden. Nicht nur der Umfang der Hilfeleistungen ist wichtig, auch gewisse Mindestanforderungen müssen erfüllt werden. So sollten z. B. eine Reinigungskraft oder ein täglicher Menü- und Wäscheservice zur Verfügung stehen.
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Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
Posted by linda | Under Unfallversicherung Sonntag Jan 4, 2009
Das Jahr 2009 bringt nicht nur im Gesundheitswesen eine Veränderung, auch die gesetzliche Unfallversicherung muss einiges ertragen. Hintergrund ist das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG), das u. a. neue Meldepflichten und Änderungen beim Einzug des Insolvenzgeldes beinhaltet und bereits im vergangenen Sommer verabschiedet wurde.
Beim neuen Meldeverfahren müssen Arbeitgeber beispielsweise für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher reichte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Genutzt werden soll dabei das Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV). Hier ist eine Lohnbuchhaltungssoftware mit entsprechendem Datenbaustein sinnvoll und wichtig.
Auch beim Insolvenzgeld gibt es eine Änderung. Bisher wurden die Beiträge von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingezogen, ab dem 1. Januar 2009 müssen Arbeitgeber den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen überweisen. In Zukunft wird die Berufsgenossenschaft auch nicht mehr wie üblich zwei Beitragsbescheide verschicken, sondern nur noch einen. Der Beitrag ist dann jeweils zum 15. Mai fällig.
Alles zur Unfallversicherung.
Beim neuen Meldeverfahren müssen Arbeitgeber beispielsweise für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher reichte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Genutzt werden soll dabei das Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV). Hier ist eine Lohnbuchhaltungssoftware mit entsprechendem Datenbaustein sinnvoll und wichtig.
Auch beim Insolvenzgeld gibt es eine Änderung. Bisher wurden die Beiträge von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingezogen, ab dem 1. Januar 2009 müssen Arbeitgeber den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen überweisen. In Zukunft wird die Berufsgenossenschaft auch nicht mehr wie üblich zwei Beitragsbescheide verschicken, sondern nur noch einen. Der Beitrag ist dann jeweils zum 15. Mai fällig.
Alles zur Unfallversicherung.
Deutscher Arbeitsschutzpreis 2009
Posted by linda | Under Unfallversicherung Mittwoch Okt 29, 2008
Unternehmen, die sich für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz engagieren, sollen dafür künftig ausgezeichnet werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben zu diesem Zweck Anfang Oktober einen gemeinsamen Wettbewerb ausgerufen.
Dabei können sich innovative Produkte oder Prozesse am Arbeitsplatz für Arbeitgeber künftig auszahlen. Allen, die sich beteiligen, winken Preisgelder in Höhe von insgesamt 40.000 Euro. Branche oder Größe des Unternehmens spielen dabei keine Rolle, auch Einzelpersonen können sich bewerben. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2009. Eine Jury wird dann alle Anmeldung anhand von Kriterien wie Innovation oder Wirksamkeit bewerten und die besten Konzepte auf der A+A 2009, der Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, prämieren.
Die Auszeichnung soll Unternehmen und Arbeitgebern verdeutlichen, wie wichtig Schutz am Arbeitsplatz ist. Denn nur gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter können ihr Unternehmen unterstützen und so die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis 2009 sollen deshalb nicht nur innovative Arbeitsschutzmaßnahmen bekannt gemacht, sondern vor allem Unfällen am Arbeitsplatz verhindert werden.
Alle wichtigen Informationen zur Unfallversicherung
Dabei können sich innovative Produkte oder Prozesse am Arbeitsplatz für Arbeitgeber künftig auszahlen. Allen, die sich beteiligen, winken Preisgelder in Höhe von insgesamt 40.000 Euro. Branche oder Größe des Unternehmens spielen dabei keine Rolle, auch Einzelpersonen können sich bewerben. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2009. Eine Jury wird dann alle Anmeldung anhand von Kriterien wie Innovation oder Wirksamkeit bewerten und die besten Konzepte auf der A+A 2009, der Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, prämieren.
Die Auszeichnung soll Unternehmen und Arbeitgebern verdeutlichen, wie wichtig Schutz am Arbeitsplatz ist. Denn nur gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter können ihr Unternehmen unterstützen und so die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis 2009 sollen deshalb nicht nur innovative Arbeitsschutzmaßnahmen bekannt gemacht, sondern vor allem Unfällen am Arbeitsplatz verhindert werden.
Alle wichtigen Informationen zur Unfallversicherung
Kinder, Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert
Posted by linda | Under Unfallversicherung Samstag Okt 11, 2008
Unfälle auf dem Schulweg sind keine Seltenheit und passieren leider noch viel zu oft. Besonders jetzt, wo das neue Schuljahr begonnen hat, mach sich viele Sorgen. Was die meisten Eltern aber gar nicht wissen: Ihre Schützlinge sind auf dem Hin-und Rückweg sowie in der Schule selbst gesetzlich unfallversichert.
Dieser Schutz ist für Eltern kostenfrei und sowohl Kinder, die noch in den Kindergarten gehen, als auch Schüler sind damit abgesichert. Wenn auf dem Schulweg, im Unterricht, in Pausen, aber auch bei Ausflügen etwas passiert, werden die Kosten für medizinische Behandlungen oder Medikamente von der Versicherung getragen.
Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt aber nicht nur für Kindergarten- und Schulkinder, sondern ebenso für Studenten an Hochschulen. Sollte ein Unfall passiert sein, muss dieser schnellstmöglich der zuständigen Stelle, also dem Kindergarten, der Schule oder Hochschule, gemeldet werden, damit der zuständige Versicherungsträger informiert werden kann.
Für Unfälle, die während der Freizeit passieren, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Demzufolge werden hier auch keine Leistungen erbracht.
Mehr zur gesetzlichen Unfallversicherung
Dieser Schutz ist für Eltern kostenfrei und sowohl Kinder, die noch in den Kindergarten gehen, als auch Schüler sind damit abgesichert. Wenn auf dem Schulweg, im Unterricht, in Pausen, aber auch bei Ausflügen etwas passiert, werden die Kosten für medizinische Behandlungen oder Medikamente von der Versicherung getragen.
Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt aber nicht nur für Kindergarten- und Schulkinder, sondern ebenso für Studenten an Hochschulen. Sollte ein Unfall passiert sein, muss dieser schnellstmöglich der zuständigen Stelle, also dem Kindergarten, der Schule oder Hochschule, gemeldet werden, damit der zuständige Versicherungsträger informiert werden kann.
Für Unfälle, die während der Freizeit passieren, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Demzufolge werden hier auch keine Leistungen erbracht.
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Private Unfallversicherung
Posted by linda | Under Unfallversicherung Donnerstag Sep 18, 2008
Wie heißt es doch so schön - Sag niemals nie! Unfälle lassen sich nicht vorhersehen und deswegen solltet Ihr rechtzeitig um die richtige Absicherung kümmern. Was die Wenigsten bedenken: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Euch den nötigen Schutz nur auf dem Hin- und Rückweg zum Job bzw. während der Arbeit, in der restlichen Zeit allerdings nicht. Hier ist die private Unfallversicherung angesagt.
Denn in der Freizeit passieren weitaus mehr Unfälle als am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Eine private Unfallversicherung ist also mehr als sinnvoll, wenn Ihr Euch rund um die Uhr und weltweit sicher fühlen wollt.
Die Leistungen in der privaten Unfallversicherung sind zahlreich und die Versicherung zahlt vor allem unabhängig von sonstigen Leistungen, die Ihr bezieht. Für sie liegt ein Unfall vor, wenn Ihr als Versicherungsnehmer unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfahrt, die Euch dauerhaft körperlich beeinträchtigt. Sie greift schon ab dem geringsten Invaliditätsgrad, im Gegensatz zur Gesetzlichen, wenn sie rechtzeitig, also innerhalb eines Jahres, eintritt oder diagnostiziert wird. Bei Unfällen, für die Ihr selbst verantwortlich seid, gibt es natürlich kein Geld.
Die private Unfallversicherung lohnt sich aber nicht nur als zusätzlicher Schutz, sondern vor allem für Hausfrauen bzw. -männer und Schulkinder, da diese gesetzlich nicht abgesichert sind.
Wichtiges zur Unfallversicherung
Denn in der Freizeit passieren weitaus mehr Unfälle als am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Eine private Unfallversicherung ist also mehr als sinnvoll, wenn Ihr Euch rund um die Uhr und weltweit sicher fühlen wollt.
Die Leistungen in der privaten Unfallversicherung sind zahlreich und die Versicherung zahlt vor allem unabhängig von sonstigen Leistungen, die Ihr bezieht. Für sie liegt ein Unfall vor, wenn Ihr als Versicherungsnehmer unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfahrt, die Euch dauerhaft körperlich beeinträchtigt. Sie greift schon ab dem geringsten Invaliditätsgrad, im Gegensatz zur Gesetzlichen, wenn sie rechtzeitig, also innerhalb eines Jahres, eintritt oder diagnostiziert wird. Bei Unfällen, für die Ihr selbst verantwortlich seid, gibt es natürlich kein Geld.
Die private Unfallversicherung lohnt sich aber nicht nur als zusätzlicher Schutz, sondern vor allem für Hausfrauen bzw. -männer und Schulkinder, da diese gesetzlich nicht abgesichert sind.
Wichtiges zur Unfallversicherung