Eltern haften für ihre Kinder. Ein Spruch, den viele noch nicht wirklich verstanden zu haben scheinen. Denn es gibt immer noch Haushalte, die keine Haftpflichtversicherung haben, weil sie sich auf ihr Glück verlassen und darauf, dass schon nichts passieren wird. Ein großer Irrtum. Denn auch wenn Ihr noch so vorsichtig seid, Eure Kinder oder Tiere sind es vielleicht nicht und ein Schaden ist schnell verursacht. Die richtige Versicherung ist entscheidend.
Denn gerade die Kleinen können viele gefährliche Situationen einfach noch nicht richtig einschätzen und schon ist es passiert. Kinder unter 7 Jahren bzw. im Straßenverkehr unter 10 Jahren, sind nicht schadenersatzpflichtig, da sie noch nicht im deliktfähigen Alter sind. Sie unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern und sind in der Familienversicherung mitversichert, sofern denn eine besteht. Und diese zahlt nur dann, wenn Ihr Eure Aufsichtspflicht verletzt habt. Eine reine Ermessenssache. Rechtlich gesehen könnt Ihr nicht belangt werden, wenn Ihr Eure Kinder vorschriftsgemäß im Auge behalten habt.
Trotzdem plagt viele das schlechte Gewissen, wenn eben doch etwas passiert ist und beispielsweise fremdes Eigentum beschädigt wurde. In solchen Fällen ist eine Zusatzversicherung zur Abdeckung von Schäden schuldunfähiger Kinder sinnvoll. Moderne Verträge beinhalten eine so genannte Deliktunfähigkeitsklausel, die bis zu einer gewissen Grenze einspringt.
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