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Infos rund um Versicherungen
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Haftpflichtversicherung: Vorsicht bei rutschigem Laub

Donnerstag Okt 29, 2009
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern beginnt die Kehr- und Streupflicht nicht erst mit dem Winter. Auch im Herbst lauern vor dem Grundstück und auf Wegen Gefahren, die für Fußgänger verhängnisvoll sein können. Dazu zählt vor allem rutschiges Laub.

Kommt es zu einem Unfall, weil Laub nicht ordnungsgemäß beseitigt wurde, wird der Eigentümer zur Verantwortung gezogen. Um sich für vor den finanziellen Folgen zu schützen, empfiehlt sich für Haus- und Grundbesitzer eine Haftpflichtversicherung. Bei Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses reicht eine private Haftpflichtversicherung.

Wer ein Mietshaus besitzt, kann die so genannte Verkehrssicherungspflicht auch auf seine Mieter übertragen. Dies muss allerdings schriftlich erfolgen und regelmäßig kontrolliert werden..

Alles zur Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter

Samstag Sep 5, 2009
Es gibt viele Aufgaben, die von ehrenamtlichen Mitarbeitern übernommen werden, damit Verbände und Vereine geführt werden können.  Was aber passiert, wenn bei ehrenamtlichen Arbeiten ein materieller Schaden entsteht oder Dritte geschädigt werden?

Grundsätzlich haftet in einem dieser Fälle jeder mit seinem gesamten Vermögen, viele Vereinsmitglieder machen aber auch einen Anspruch auf Schadenersatz geltend. Eine persönliche Haftung wird unter Umständen ausgeschlossen, wenn dem Verursacher ein leicht fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann und in den Satzungsregularien bestimmte Kriterien festgeschrieben sind.

Verantwortungsträger sollten sich um den Schutz einer Privathaftpflicht, die Vermögensschäden einschließt, kümmern, damit die Haftpflichtversicherung für finanzielle Schäden aufkommt, die bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit zustande kommen können und niemand privat haften muss. Wichtig ist hierbei vor allem ein ausreichender Deckungsschutz.

Wichtiges zur Haftpflichtversicherung.

Versicherungsunterlagen der privaten Haftpflichtversicherung regelmäßig sichten

Samstag Mai 9, 2009
Nach einem Vertragsabschluss landen alle wichtigen Unterlagen meist in einem Ordner oder einer Schublade und gammeln dort vor sich hin. Erst wenn eine Leistung in Anspruch genommen werden soll, denken viele wieder daran. Dabei ist es auch bei der privaten Haftpflichtversicherung ratsam Vertragspapiere in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und auch mit anderen Angeboten zu vergleichen.

Denn immer, wenn sich die Lebensumstände beispielsweise durch eine Heirat oder eine Geburt ändern, muss auch die Versicherung entsprechend angepasst werden.  Ehe- und Lebenspartner benötigen nämlich nur einen gemeinsamen Vertrag und Kinder sind während des Studiums/der Ausbildung über die Eltern mitversichert.

Neben der Neuordnung der Versicherung können auch ein Vergleich der aktuellen Konditionen und gegebenenfalls ein Wechsel des Anbieters lohnenswert sein.

Mehr über die private Haftpflichtversicherung.

Ärger mit Handwerkern? Muss nicht sein!

Donnerstag Mrz 19, 2009
Überhöhte Rechnungen, Falschdiagnosen, Auseinandersetzungen oder Folgeschäden sind nach einem Handwerkerbesuch nicht unüblich. Mit wenigen Tipps kann man sich teure Anwälte und unnötigen Ärger aber ersparen.

Egal, um welche Reparatur es sich handelt: Man sollte immer auf ein schriftliches Angebot, in dem alle Leistungen detailliert aufgelistet werden, bestehen. Kommt es später zu einem Streit, hat man damit etwas in der Hand. An mündliche Absprachen kann sich meist nämlich niemand mehr erinnern und dann steht Aussage gegen Aussage. Handelt es sich um komplexere Bauarbeiten ist die Einschaltung eines Sachverständigen sinnvoll.

Vorsicht ist auch bei schwarzen Schafen geboten, denn nicht alle Handwerker sind haftpflichtversichert! Kommt es zu Sach- oder Personenschäden zahlt die Versicherung des Auftraggebers keinen einzigen Cent und man bleibt auf den Kosten sitzen. Absicherung bringt hier die Forderung nach einem entsprechenden Nachweis.

In jedem Fall ist eine gute Organisation wichtig, damit Schäden nicht unnötig forciert werden. Besonders auf großen Baustellen ist Planung das A und O.


Überholen – Nicht ohne Blick in den Rückspiegel

Freitag Feb 6, 2009
Ein typisches Bild auf Straßen und Autobahnen: Es wird gedrängelt, gerast und überholt, was das Zeug hält. Dabei wird oft nicht nur der Schulterblick, sondern auch der Blick in den Rückspiegel vernachlässigt. Und das hat Folgen.

Im jüngsten Fall wollte eine Autofahrerin an einer Autobahnbaustelle ein langsam fahrendes und nach rechts ziehendes Fahrzeug überholen, kollidierte nach dem Ausscheren aber mit einem von hinten kommenden Krankenwagen. Die Schuldfrage war eindeutig: Da die Fahrerin vor dem Überholvorgang nicht in den Rückspiegel gesehen und auch keinen Blinker betätigt hatte, musste sie für den Schaden an ihrem Wagen selbst aufkommen. Die Schäden am Krankenwagen  (rund 10.000 Euro) musste ihre Haftpflichtversicherung tragen.

Wenn ein Fahrzeug  also plötzlich langsamer wird und nach rechts ausweicht, muss das keine Einladung zum Überholen sein. Viel wahrscheinlicher ist, dass sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Da Krankenwagen und Co. zu den so genannten Wegerechtsfahrzeugen zählen, haben sie Anspruch auf eine freie Bahn. Autofahrer sollten also besser zwei Mal in den Rückspiegel sehen, bevor sie unüberlegt überholen.

Weiteres zur Haftpflichtversicherung.

Ab auf die Piste? Nicht ohne Helm und die richtige Versicherung!

Mittwoch Jan 7, 2009
Während Autofahrer dem momentanen Winterwetter eher skeptisch gegenüber stehen, freuen sich Wintersport-Fans. In den Skigebieten liegt so viel Schnee wie lange nicht mehr und die meisten zieht es an den Wochenenden oder im Kurzurlaub auf die Piste. Der große Ansturm erhöht allerdings auch die Unfallgefahr. Jährlich verunglücken rund 60.000 Ski- und Snowboardfahrer.

In den letzten Wochen gab es deswegen bereits vermehrt Schlagzeilen. Die bekannteste war wohl die des thüringischen Ministerpräsident Dieter Althaus, der am 1. Januar in Österreich mit einer jungen Slowakin zusammenstieß, die daraufhin ihren schweren Verletzungen erlag, weil sie keinen Helm getragen hatte.

Manchmal kann es ganz schnell gehen und abgesehen von den gesundheitlichen Folgen können nach gefährlichen Zusammenstößen auch die finanziellen Kosten in die Höhe schnellen. Sechs- bis siebenstellige Beträge sind keine Seltenheit. Experten raten deshalb nicht nur zur richtigen Ausrüstung plus Helm, sondern auch zur privaten Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung, damit der Kurztrip ins Schneevergnügen nicht zur bösen Überraschung wird.

Mehr zur Haftpflichtversicherung.

Unfälle auf dem Gehweg

Sonntag Nov 23, 2008
Auch auf dem Gehweg gibt es Regeln, denn er darf eigentlich nur von Fußgängern genutzt werden. Trotzdem tummeln sich immer wieder Fahrradfahrer und Inlineskater auf dem heiligen Pflaster. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, ist das Geschrei groß. Wer ist Schuld und wer kommt für die entstandenen Schäden auf?

Rein rechtlich gesehen sind Fußwege nur für Fußgänger zugelassen. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. bei Kindern, die mit ihrem Fahrrad unterwegs sind. Bis zu ihrem achten Lebensjahr müssen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Allen anderen, auch Kurierfahrern, ist dies untersagt. Sollte es zu einer Kollision kommen, haftet der Fahrradfahrer bzw. seine Haftpflichtversicherung.

Anders sieht das bei Inlineskatern aus. Sie dürfen nicht auf der Straße fahren, können also nur den Gehweg nutzen. Da sie oft hohe Geschwindigkeiten erreichen, sind sie zu einer besonderen Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern verpflichtet. Kommt es zu einem Unfall, den der Inlineskater verschuldet hat, haftet er oder seine Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden.

Mehr über die Haftpflichtversicherung.

Virus per Mail verschickt- Haftpflicht zahlt!

Montag Sep 29, 2008
Ohne Computer geht heutzutage eigentlich nichts mehr, in Unternehmen schon gar nicht. Umso ärgerlicher ist es daher, wenn Viren im Umlauf sind und erhebliche Schäden wie Datenverluste oder Komplettabstürze verursachen. PC-Nutzer können aber aufatmen, denn wer ohne sein Wissen per Mail virenversuchte Dateien verbreitet, muss für die Folgen auf Empfänger-Rechnern nicht aufkommen. Das tut die Haftpflicht. Zumindest innerhalb Europas.

Viren sind wie eine Volkskrankheit, sie verbreiten sich in rasender Geschwindigkeit und sind gleichzeitig extrem heimtückisch. Oft merkt der PC-User gar nicht gleich, was er sich da Nettes eingefangen hat. Während sich der Schädling immer tiefer ins Innere des Rechners frisst, zerstört er Daten und springt bei einem internen Netzwerk auch schnell auf andere Computer über. Das kann zu einem Totalausfall führen und wichtige Programme völlig außer Gefecht setzen. Aber wer haftet nun dafür und kommt für die entstandenen Schäden auf? Für viele ist klar: Der Versender der virenbefallenen E-Mail.

Das ist aber falsch, denn Privatpersonen sind über die private Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Ansprüchen Geschädigter geschützt. Voraussetzung ist allerdings, dass die schädliche Mail nicht bewusst versendet wurde und der Versender ein aktuelles Anti-Viren-Programm auf seinem Rechner hat.

Alles rund um die Haftpflichtversicherung erfahren.

Privathaftpflichtversicherung

Donnerstag Sep 18, 2008
Der Alltag ist mit vielen Risiken verbunden. Oft reicht schon eine kurze Unachtsamkeit und es ist passiert. Wenn Ihr Dritten Schaden zufügt, kann das schnell teuer werden und sogar Eure Existenz bedrohen. Eine Privathaftpflichtversicherung sichert Eure Familie vor finanziellen Auswirkungen.

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Familienversicherung, in der auch Ehepartner und Kinder versichert sind, und zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem gesamten Vermögen und seinem Einkommen. Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflicht, aber sie deckt offene Zahlungen ab und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Schäden, die vorsätzlich begangen oder einem mitversicherten Familienmitglied zugefügt werden, sind nicht versichert. Sollte ein solcher Ausschluss passieren, müsst Ihr die Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Die Versicherungssumme sollte gut gewählt werden und mindestens drei Millionen Euro betragen. Auch bei der Wahl des richtigen Versicherers solltet Ihr auf diesen entscheidenden Faktor Wert legen. Oftmals ist die Versicherungssumme nämlich zu gering und damit nicht ausreichend. Es gibt auch noch unterschiedliche Formen der Absicherung: Die Familienhaftpflicht für Paare mit oder ohne Kinder oder die Singlehaftpflicht, mit der keine weiteren Personen abgesichert sind.

Eine Privathaftpflichtversicherung kostet nicht viel, kann im Ernstfall aber viel bewirken und Euch vor dem finanziellen Ruin bewahren. Wer Tierbesitzer ist, sollte sich zudem noch über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung informieren.

Mehr zum Thema Haftpflichtversicherung

Vorteile einer Privathaftpflichtversicherung

Donnerstag Sep 18, 2008
Es gibt viele freiwillige Versicherungen, nicht wenige davon sind aber wirklich sinnvoll. Eine Privathaftpflichtversicherung ist nahezu unverzichtbar, denn wenn Ihr einen Schaden verursacht, müsst Ihr dafür in voller Höhe haften. Das kann teuer werden.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Risiken ab, die im Alltag im privaten Bereich passieren können und schützt Euch vor Schadensansprüchen Dritter, die durch Personen- und Sachschäden entstehen können. Wenn Ihr jemanden Schaden zugefügt habt, springt also Eure Privathaftpflichtversicherung  ein und bewahrt Euch vor den finanziellen Folgen.

Die Privathaftpflichtversicherung erfüllt also grob gesagt drei Leistungen: Sie prüft die gesetzliche Haftung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und die Begleichung berechtigter Haftungsansprüche. Bei berechtigten Forderungen wird Schadenersatz geleistet, unberechtigte werden abgelehnt. In welcher Höhe der Schadenersatz gezahlt wird, hängt von der vorab vereinbarten Deckungssumme ab. Sie sollte bei mindestens drei Millionen Euro liegen!

Euer Vorteil ist also ganz eindeutig, dass Ihr Euch in einem Streitfall keine Gedanken um die Finanzierung der Kosten für Gerichtsverfahren und Rechtsanwalt oder Schadenersatzansprüche machen müsst, sondern Eure Privathaftpflichtversicherung einspringen lassen könnt. Bestimmte Tatbestände sind dennoch ausgeschlossen. Besonders vorsätzlich herbeigeführte Schäden zählen hierzu und werden natürlich nicht gezahlt.

Schützt Euch und Eure Familie vor den Risiken des täglichen Lebens und verlasst Euch nicht nur auf Euer Glück. Schließlich haftet Ihr im Ernstfall mit Eurem gesamten Vermögen und Einkommen.

Hier alles über die Haftpflichtversicherung erfahren

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