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Der Versicherungswert in der Gebäudeversicherung

Donnerstag Feb 11, 2010
Wer sein Hab und Gut gegen Schäden wie Feuer und Wasser absichern will, sollte eine Gebäudeversicherung abschließen. Diese schützt vor existenziell gefährdenden Folgen und macht sich im Ernstfall definitiv bezahlt. Wichtig ist vor allem der Versicherungswert, der zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung vereinbar wird. Vier Varianten sind dabei möglich:

  • Gleitender Neuwert: Dieser Wert beschreibt den ortsüblichen Neubauwert und entspricht den Preisen und der baulichen Ausstattung aus dem Jahr 1914. Hinzu kommen Gebühren für den Architekten und die Planung/Konstruktion.
  • Neuwert: Es steht in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, dass die Summe der Neuwertversicherung richtig ermittelt worden ist. Bei der Anpassung müssen Baupreise berücksichtigt werden. Veränderungen müssen eigenverantwortlich der Versicherung gemeldet werden
  • Zeitwert: Wenn ein Gebäude der Bauklasse V angehört, ist eine Versicherung zum Zeitwert zwingend.
  • Gemeiner Wert: Dieser Wert beschreibt den erzielbaren Verkaufspreis des Objektes. Wenn ein Gebäude zum Abbruch bestimmt ist oder dauerhaft entwertet werden soll, ist der gemeine Wert auch gleichzeitig der Versicherungswert.


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Die Gebäudeversicherung in der kalten Jahreszeit

Mittwoch Jan 13, 2010
Draußen herrschen Minusgrade und Schnee und Eis beherrschen das Bild. Die weiße Winterpracht sorgt bei vielen für Begeisterung, hat aber leider auch ihre Schattenseiten. Wer in der kalten Jahreszeit in den Urlaub fährt, sollte als Hauseigentümer alle Heizungsrohre kontrollieren, denn kommt es zu Frostschäden, kann es Ärger mit der Gebäudeversicherung geben.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hauseigentümer nicht alle drei Tage ihre Heizung überprüfen müssen. Dies kann individuell geschehen und ist besonders abhängig von Alter und Zustand der Anlage. Wer sich trotzdem absichern will, sollte zusätzlich zur Gebäudeversicherung eine Elementarversicherung abschließen. Diese dehnt den Versicherungsschutz auf Schäden durch Erdfall, Erdrutsch oder Erdbeben, Schneedruck und Lawinen aus und erspart Streitereien vor Gericht.

Wichtiges zur Gebäudeversicherung.

Gebäudeversicherung muss auch bei Sanierungsbedarf zahlen

Mittwoch Nov 4, 2009
Auch wenn ein Objekt teilweise sanierungsbedürftig ist, muss die Gebäudeversicherung bei Sturmschäden zahlen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümerin gegen ihre Versicherung geklagt, weil diese entstandene Schäden an ihrem Dach nicht zahlen wollte. Die Versicherungsgesellschaft begründete die  Entscheidung damit, dass bereits vor dem Unwetter Schindeln sanierungsbedürftig gewesen waren. Das Gericht entschied dennoch zu Gunsten der Klägerin, weil der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit nicht erfüllt war. Die Gebäudeversicherung musste also zahlen.

Wer Differenzen mit seiner Versicherung vermeiden will, sollte regelmäßig kontrollieren, ob Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.

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Gebäudeversicherung: Keine Regulierung bei grober Fahrlässigkeit

Mittwoch Sep 23, 2009
Die Gebäudeversicherung muss die Kosten für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden nicht übernehmen. Das hat das Amtsgericht München im Januar 2009 bestätigt. Ausschlaggebend dafür war ein Fall aus dem Jahr 2007:

Während eines Sturms wurde die Außenmarkise eines Versicherungsnehmer zerstört, der diese daraufhin reparieren ließ und Schadenersatz forderte. In diesem konkreten Fall wäre eine Summe von 1.800 Euro fällig gewesen. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte allerdings die Zahlung. Und das zu Recht. Der Versicherungsnehmer hätte die Markise einfahren müssen, da bei einem Sturm mit Windstärke 8 oder mehr mit Schäden im Außenbereich des Hauses zu rechnen sei. Das Amtsgericht München vertrat diese Meinung ebenfalls und entschied zu Gunsten der Versicherung.

Ein weiterer Fehler des Versicherungsnehmers: Er ließ die zerstörte Markise reparieren, bevor ein Sachverständiger sich ein Bild über die Höhe und die Art des Schadens machen konnte. Er hätte seine Versicherung umgehend informieren müssen, um zeitnah Bilder vorlegen zu können.

Daher gilt: Versicherungsnehmer müssen alles unternehmen, um das Schadenrisiko zu minimieren. Bei grober Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz.

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Zusätzliche Einschlüsse bei der Gebäudeversicherung

Mittwoch Aug 26, 2009
Schwere Regengüsse, Stürme oder Hagel gehören mittlerweile auch in Deutschland zu den häufigsten Wetterkapriolen. Unternehmen, die Gebäudeversicherungen anbieten, haben deshalb mit der Prüfung, welche Schäden reguliert werden können, gut zu tun. Die Kosten für Schäden am Haus, die eindeutig Folgen des Wetters bzw. äußerer Einflüsse sind, werden übernommen. Wer aber zahlt den Einsatz der Feuerwehr, wenn Bäume entfernt oder Wasser abgepumpt werden muss?

In den Vertragsbedingungen der Wohngebäudeversicherung sind Aufwendungen für Einsätze dieser Art normalerweise nicht vorgesehen. Es müssen also Privatfirmen beauftragt und demzufolge selbst bezahlt werden. Über einen sogenannten Leistungseinschluss haben Versicherungsnehmer aber die Möglichkeit Kosten für derartige Vorfälle einschließen zu lassen.

Einschlüsse sollten individuell mit einem Versicherungsmakler abgeklärt werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt und das Eigenheim bestmöglich abgesichert ist.

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Die Gebäudeversicherung wird teurer

Mittwoch Jul 15, 2009
Unwetter gehören mittlerweile auch in Deutschland zur Tagesordnung und haben in den letzten Monaten für Schäden in Millionenhöhe gesorgt. Die Gebäudeversicherer denken deshalb intensiv über Preiserhöhungen nach.

33 Millionen Euro für rund 137.000 Schäden. Dieser Betrag stand nach den Stürmen "Emma" und "Hilal" sowie einem Juni-Hagel allein für die Allianz auf dem Plan. Die Versicherung hat daraufhin die Prämien erhöht. Experten sind sich sicher, dass bald auch andere an der Prämienschraube drehen werden. Denn der Trend zu Naturkatastrophen ist ungebrochen und wird anhalten, so Alexander Mohanty, Sprecher der Münchener Rück. In Zukunft muss mit noch mehr Hagel, Stürmen und Starkregen gerechnet werden.

Ausschlaggebend für die Prämienerhöhung sind aber nicht nur die Wetterkapriolen in Deutschland, sondern auch die gestiegenen Baupreise. Versicherer dürfen ihre Prämien deshalb um bis zu 3,3 Prozent erhöhen und werden diese Anpassung auch in vollem Umfang nutzen.

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Gebäudeversicherung: Naturkatastrophen und Wetterextreme

Montag Jun 8, 2009
Das Klima spielt immer mehr verrückt, nicht nur in den USA oder anderen weit weg geglaubten Ländern.  Selbst in Deutschland toben mittlerweile schon Tornados oder rütteln Erdbeben an Häuserfassaden. Wer denkt, dass die gute, alte Gebäudeversicherung vor teuren Schäden durch derartige Wetterextreme schützt, der irrt. Sie springt nur bei Sturm-, Brand- und Blitzschlag, Hagel- oder Leitungswasserschäden ein.

Das Zauberwort lautet Elementarschadenversicherung. Diese Zusatzversicherung erweitert den Schutz von Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung um so genannte Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Schneedruck und Lawinen. Wer in einem Risikogebiet bzw. in einer besonders gefährdeten Region lebt, erhält diesen Versicherungsschutz allerdings nicht ohne weiteres. Häufig müssen Risikoaufschläge gezahlt oder ein erhöhter Selbstbehalt hingenommen werden. Viele Versicherungen lehnen Anträge auch ganz einfach ab.

Der Bund der Versicherten fordert deshalb bereits seit geraumer Zeit die Einführung einer Elementar-Pflichtversicherung.

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Graffiti-Schmierereien kommen Vermieter teuer zu stehen

Sonntag Feb 8, 2009
Man sieht sie an vielen Häuserwänden: Knallbunte und meist nicht besonders gut gesprayte Graffitis oder Tags. Für Mieter und Vermieter sind sie gleichermaßen ärgerlich, denn 1. sehen die Schmierereien nicht besonders attraktiv aus und 2. kostet die Beseitigung einiges an Geld. Pro Quadratmeter rund 1000 Euro.

Diese Kosten würden Vermieter zu gern auf die Mieter umlegen. Das dürfen sie aber nicht, denn sie sind dazu verpflichtet die Schmierereien entfernen zu lassen. Wenn Mieter zur Beseitigung auffordern, Vermieter aber innerhalb einer angemessenen Frist nicht reagieren, sind Mietminderungen von drei bis fünf Prozent möglich. So entschieden zumindest die Amtsgerichte Hamburg und Berlin-Charlottenburg.

Ausschlaggebend ist, ob es in der Gegend bereits zahlreiche Graffitis gibt. Denn ist dies der Fall dürfen sich Mieter nicht beschweren, wenn ihre Hauswand plötzlich ebenfalls „verziert" ist. Ob eine Zusatzdeckung bei der Gebäudeversicherung für Graffiti-Schäden umgelegt werden kann, ist bisher noch offen.

Noch mehr über die Gebäudeversicherung.

Frostbruch kann teuer werden

Samstag Jan 10, 2009
Die arktischen Temperaturen, mit denen das neue Jahr begonnen hat, sorgten nicht nur für Freude, sondern auch für viele Schäden. Vor allem Hausbesitzer müssen derzeit einiges beachten. In der kalten Jahreszeit muss die Beheizung eines versicherten Gebäudes nämlich besonders häufig und sorgsam kontrolliert werden, damit die Wahrscheinlichkeit eines Frostbruchs minimiert werden kann.

Die Gebäudeversicherung kommt zwar für die entstandenen Schäden auf, hat aber dennoch ein Anrecht darauf, dass der Gebäudeeigentümer die Risiken dafür verringert, indem er sich ordnungsgemäß verhält und die korrekte Funktionsweise der Heizungsanlage überprüft. Der Bundesgerichtshof gibt dafür kein pauschales Kontrollintervall vor. Vielmehr spielt die Einzelfallbetrachtung eine Rolle, bei der es auf die Bauart, das Alter oder auch die regelmäßige Wartung ankommt. Eigentümer sollten also besser auf Nummer sicher gehen und gerade bei so extremen Wetterverhältnissen häufiger ein Auge auf die Heizungsanlage werfen.

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Elementarschadenversicherung schützt vor Hochwasser und Co.

Dienstag Dez 23, 2008
Das Klima spielt verrückt und rund um den Globus passieren immer extremere Umschwünge. Vulkanausbrüche, Erdbeben, orkanartige Stürme, Hochwasser und Überschwemmungen gibt es aber nicht nur auf scheinbar weit entfernten Kontinenten, sondern immer wieder auch verstärkt in Deutschland. Was viele Hausbesitzer allerdings nicht bedenken oder wissen: Unwetterschäden sind nicht über die normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung versichert.

Als Haus- oder Wohnungsbesitzer benötigt Ihr für solche Fälle eine Elementarschadenversicherung. Diese hat allerdings einen Haken, denn den Schutz kann nicht jeder genießen: Versicherer prüfen Gebäude sehr genau und lehnen Häuser in hochwassergefährdeten Regionen grundsätzlich ab.  Voraussetzung ist außerdem, dass in den letzten zehn Jahren keine Elementarschäden aufgetreten sind.

Neben den Basisrisiken wie Feuer, Wasser oder Sturm könnt Ihr Euch und Euren Besitz also mit der Elementarschadenversicherung schützen. Sie lässt sich als Zusatz zur Betriebsgebäude-, Wohngebäude-, Inventar- und Hausratversicherung abschließen. Der Einschluss ist in jedem Fall empfehlenswert, auch wenn wahrscheinlich nicht alle der aufgeführten Risiken für Euer Grundstück zutreffen.

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