Jede Rentenerhöhung wird besteuert
Posted by linda | Under Altersvorsorge Montag Jul 27, 2009
Die Initiative „Altersvorsorge macht Schule" in Berlin hat darauf hin gewiesen, dass, wenn ein Berufstätiger in den Ruhestand tritt, der steuerfreue Teil von Altersrenten als Rentenfreibetrag festgesetzt wird und eine spätere Rentenerhöhung voll besteuert wird.
Für jeden Rentner ist ein bestimmter Teil der Altersbezüge steuerfrei, je nachdem in welchem Jahr er in Rente gegangen ist. Seit 2005 steigt der zu besteuernde Anteil um jeweils zwei Prozent pro Jahr. 2005 und davor lag er bei 50, 2009 sind es jetzt bereits 58 Prozent Steuern, die anfallen.
Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von individuellen Faktoren ab. Beispielsweise ob der Rentner neben der gesetzlichen Altersrente noch weitere Einkünfte bezieht oder ob Werbungskosten die zu versteuernde Summe drücken.
Alles Wichtige zur Altersvorsorge.
Für jeden Rentner ist ein bestimmter Teil der Altersbezüge steuerfrei, je nachdem in welchem Jahr er in Rente gegangen ist. Seit 2005 steigt der zu besteuernde Anteil um jeweils zwei Prozent pro Jahr. 2005 und davor lag er bei 50, 2009 sind es jetzt bereits 58 Prozent Steuern, die anfallen.
Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von individuellen Faktoren ab. Beispielsweise ob der Rentner neben der gesetzlichen Altersrente noch weitere Einkünfte bezieht oder ob Werbungskosten die zu versteuernde Summe drücken.
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