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Betriebliche Altersversorgung als Teil der Altersvorsorge

Donnerstag Sep 18, 2008
Die betriebliche Altersversorgung bildet die zweite Säule der Altersvorsorge und Arbeitnehmer können dabei einen Teil ihres Gehalts für ihre Altersversorgung ansparen. Seit 2002 habt Ihr Anspruch auf Entgeltumwandlung und könnt somit Beiträge zur Altersvorsorge leisten.

Dabei gibt es fünf Varianten, mit denen dieses Vorhaben organisiert werden kann. Der Arbeitgeber entscheidet allerdings, welche Möglichkeit in seinem Betrieb angeboten wird. Bei einer Direktversicherung schließt Euer Arbeitnehmer eine Lebensversicherung zu Euren Gunsten ab und die Beiträge entstehen per Entgeltumwandlung. Bei der Variante der Pensionskasse kommt das Geld direkt von Eurem Konto, Möglichkeiten der Förderung sind Nettoentgeltumwandlung, Bruttoentgeltumwandlung und Pauschalversteuerung.

Wer bereit ist, für höhere Renditen ein größeres Risiko einzugehen, ist mit Pensionsfonds gut bedient. Der Klassiker der fünf Varianten sind allerdings die Unterstützungskassen, bei denen Euer Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Die letzte Möglichkeit ist die Direktzusage, bei der Euch Euer Arbeitgeber einen Teil des Gehalts praktisch erst im Alter zahlt.

Nicht jede Form ist für jeden geeignet. Euer Familienstand, Euer Einkommen oder die Anzahl eventuelle Kinder sind ausschlaggebend für das ideale Förderangebot. Sollte sich etwas ändern, ist das auch kein Problem, denn ein Wechsel ist in den meisten Tarifverträgen zum Ende eines jeden Jahres möglich. Vor der Entscheidung, ob Ihr die private oder die betriebliche Altersvorsorge nutzen wollt, solltet Ihr also einen Finanzcheck machen, die einzelnen Vorteile prüfen, Euch aber auch Risiken auflisten lassen.

Fakten zur Altersvorsorge


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